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Jugendmedienschutzstaatsvertrag – Wir brauchen euren Input!

Hinweis: Dies ist ein Gastbeitrag der Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen NRW.

Bis zum 31. Dezember 2010 müssen die 16 Landtage darüber abstimmen, ob der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) in seiner novellierten Fassung am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte den Vertrag am 10. Juni 2010 in Berlin beschlossen. Wir Grüne haben von Anfang an unsere Kritik an den Plänen kundgetan. Durch die Zusammenarbeit der grün mitregierten Länder Bremen, Saarland und Hamburg konnten wir einige Änderungen bereits durchsetzen. Die initiierte Protokollerklärung unterstützen bspw. inzwischen auch andere Bundesländer.

Wir NRW-Grüne haben uns vor der Landtagswahl am 9. Mai kritisch zur damaligen Fassung des JMStV geäußert. Wir sind auch angetreten, um Veränderungen an diesem Vertragsentwurf im Arbeitsprozess durchzusetzen. Doch auf Grund der langwierigen und komplizierten Regierungsbildung war es nicht möglich, unsere Vorstellungen für einen modernen Jugendmedienschutz in die Beratungen bis zum 9. Juni einzubringen. Darum hat das zu dem Zeitpunkt noch schwarz-gelb regierte NRW unter Jürgen Rüttgers diesen Vertrag so unterzeichnet. Nun können wir dem Vertragsentwurf nur noch komplett zustimmen oder die Zustimmung verweigern. Veränderungen sind nicht mehr möglich.

Anhörung im Landtag – Chance zur Kritik

Unstrittig ist, dass CDU und FDP dem JMStV im Landtag zustimmen werden. In der jüngsten Vergangenheit zeichnete sich aber auch bei der SPD ein Wille zur Zustimmung ab. Die Grüne Landtagsfraktion hat deswegen eine Anhörung im Landtag zu dem Thema initiiert, die am 4. November stattfinden wird. Um die Debatte ausgewogen zu führen, haben wir Akteure des Verfahrens ebenso wie Kritiker der aktuellen Änderungen eingeladen. Zu den geladenen Sachverständigen gehören unter anderem Netzpolitik.org, Alvar Freude vom AK Zensur, die Verbraucherzentrale NRW, der Chaos Computer Club, der Branchenverband BITKOM und einige mehr (die vollständige Liste gibt es hier).

Die Grüne Position

Wir stehen dem Vertragswerk nach wie vor kritisch gegenüber und begreifen die Anhörung als Chance, unseren Protest, unsere Kritik und unsere Verbesserungsvorschläge lautstark zu artikulieren und auch zu formulieren. Das Gerücht, es würde eine Schwarz-Grüne Mehrheit im Landtag für den JMStV geben, entbehrt jeder Tatsache.

Für uns ist Jugendmedienschutz ein Thema, welches umsichtig und gesamtgesellschaftlich umgesetzt werden muss. Es gibt bei dem Thema aber keinen Automatismus zur Zustimmung. Vielmehr sind für uns Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Durchsetzbarkeit und Anwendbarkeit von Konzepten die Vorgaben einer Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes in Zeiten zunehmender Konvergenz der Medien und Internationalisierung von Inhalten entscheidend. Vor allem muss der Jugendmedienschutz der zunehmenden Digitalisierung unseres Lebens Rechnung tragen.   Pläne zum Aufbau einer Sperr- oder Zensurinfrastruktur lehnen wir darum ebenso ab, wie eine unverhältnismäßige Kontrolle von Inhalten. Der Jugendmedienschutz muss auf den Boden der digitalen Tatsachen gestellt werden. Dazu braucht man Dialog und die Kompetenzen aller Beteiligten.

Euer Wissen ist gefragt

Deswegen bitten wir Euch um Eure Anmerkungen zu den aktuellen Neuerungen (Version vom 10.06.2010) im Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Postet diese bitte hier im Blog. Wir werden die Hinweise, Kritik, Bedenken und Gegenvorschläge in der Anhörung am 4. November ebenso berücksichtigen wie bei unserer Positionierung zur Abstimmung im Landtag.

Wir freuen uns über neue Ideen und Vorschläge, wie man den Jugendmedienschutz im Zeitalter zunehmender Konvergenz der Medien und internationaler Verbreitung von Inhalten unter den oben genannten Vorgaben stärken kann.

Der weitere Zeitplan

Nach der Anhörung am 4.11. wird der Haupt- und Medienausschuss am 09.12. eine Auswertung vornehmen und einen Beschluss fassen, der als entscheidend gilt. Letztendlich wird das Plenum am 15./16.12. über die Zustimmung oder Ablehnung entscheiden.

Bis Ende Oktober werden wir ein kurzes Resümee aus Euren Anmerkungen und Hinweisen verfassen und hier zur Verfügung stellen.

Also nur zu und vielen Dank schon einmal!

Update: Zeitplan aktualisiert, Danke Veith!

AutorIn:

Ein Team der Grünen Landesgeschäftsstelle aus NRW.

Website: redaktion

Kommentare

  1. Jens7. Oktober 2010

    Die Landtagsrede von Ralf Witzel gibt jetzt aber nicht her, dass die FDP dem #JMStV zustimmt, wie im obigen Text suggeriert wird…

    Antworten
    • redaktion7. Oktober 2010

      Lieber Jens, Jürgen Rüttgers hat im Auftrag der schwarz-gelben Landesregierung den JMStV für Nordrhein-Westfalen unterzeichnet und aktiv mitgestaltet. Uns würde es an dieser Stelle schon sehr wundern, wenn die FDP das alles vergessen würde. Widersprüchliche Aussagen sind wir von der FDP in NRW ausserdem gewohnt – Papke und Pinkwart lassen grüßen.

      Antworten
  2. julia seeliger7. Oktober 2010

    Einfach mal durchlesen: Die Webseite des AK Zensur.

    Da sind alle Fakten und auch Argumente gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zusammengestellt. Man muss nur (lesen) wollen.

    Antworten
    • redaktion7. Oktober 2010

      Liebe Julia, natürlich kennen wir die Informationen dort. Wie Du ja gelesen hast, ist Alvar auch als Sachverständiger geladen. Allerdings beziehen sich einige Bewertungen auf veraltete Versionen des JMStV.

      Ausserdem wollen wir sämtlichen Argumenten, die vielleicht auch beim AK Zensur noch nicht genannt sind, hier Raum geben.

      Antworten
  3. Veith7. Oktober 2010

    Hallo zusammen! Ich mag euch ja wirklich sehr. Aber davon unabhängig wollte ich euch darauf hinweisen, dass euer Zeitplan m.E. falsch ist. Wer hat euch denn gesagt, dass das am 9.12. im Plenum ist? Ich hoffe nicht eure Ausschussleute. Denn: Am 9.12. ist nicht Plenum, sondern die Ausschusssitzung, wo das die Beschlussempfehlung sein soll. Plenum ist am 15./16.12.
    Und sagt mal: Wer bei euch kann sich denn vorstellen gegen den Vertrag zu stimmen? Beste Grüße und Glück auf!

    Antworten
    • redaktion7. Oktober 2010

      Du hast Recht, da hat sich wohl wer verguckt. Haben es aktualisiert – Danke.

      Antworten
  4. Malte7. Oktober 2010

    Wir hatten in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit Leuten, die zur Piraten gehen wollen, falls die Grünen in NRW dem JMStV zustimmen.

    Ich vermute, dass das nicht nur bei uns so ist. Es wird immer schwerer für uns darzustellen, dass wir nicht eine der etablierten Altparteien geworden sind und wir müssen uns andauernd politischen Opportunismus vorwerfen lassen.

    Anstatt zu versuchen „staatstragend“ zu wirken, sollten wir massiv gegen diesen Unfug vorgehen.

    Wir sollten unbedingt die Piratenpartei um Hilfe bitten, die vom JMStV offensichtlich mehr verstehen als wir. Wir können’s hinterher ja immer noch als unseren eigenen Erfolg verkaufen, wenn wir den JMStV verhindert haben.

    Antworten
  5. Dünner Pirat7. Oktober 2010

    Und wir können Euch das dann in den Wahlkämpfen um die Ohren schlagen und als Beleg die Screenshots dieser Kommentarseite benutzen. Deal. ;)

    Antworten
  6. Arne Babenhauserheide7. Oktober 2010

    Ich finde, es genügt voll und ganz zu sagen, dass mich der neue Jugendmedienschutzvertrag zwingt, meine Seite ab 18 zu machen, weil ich keine Möglichkeit habe, sicherzustellen, dass sich nicht irgendein Sachverständiger findet, der eine Seite, die ich als Kindersicher einstufe als zu blockieren markiert und mich anzeigt.

    Vor allem, da ich auch politische Texte schreibe, die möglicherweise einige Leute stören könnten, ist mir das Risiko zu groß, dass jemand versuchen könnte, mich mundtot zu machen, indem er sich irgendwen sucht, der ihm bestätigt, dass irgendeiner meiner Texte nicht ganz richtig eingestuft ist (und irgendjemand würde sich finden, der das sagt). Der einzige Weg, das zu verhindern, ist einfach meine ganze Seite als ab 18 zu bewerten.

    http://draketo.de/licht/ich/meine-seite-ist-ab-18

    Soweit zu dem, was mich persönlich betrifft. Darüber hinaus halte ich Verbote von „Jugendpornographie“ für schädlich, aber ich weiß nicht, ob die nicht schon längst beschlossen sind (ich habe irgendwann frustriert aufgehört, dem Thema zu folgen, weil ich nicht mehr das Gefühl hatte, dass sture alte Männer in Parlamenten zuhören, wenn Leute, die in ihrer Jugend schon Internet hatten, ihnen zu erklären versuchen, warum bestimmte Regeln unfug sind).

    Antworten
    • redaktion7. Oktober 2010

      Hallo Arne,
      deshalb haben wir geschrieben, dass wir uns auf den aktuellen Entwurf des JMStV beziehen wollen. Die Alterskennzeichnung die Du ansprichst ist im aktuellen Entwurf freiwillig. Wer sie nicht will, will sie nicht und hat auch mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Auch von den geplanten Filterprogrammen wird man nicht geblockt, erst wenn eine Ordnungswidrigkeit nachweisbar vorliegt, wird gehandelt.
      Das haben wir uns aber auch noch einmal von unserer Juristin bestätigen lassen, das ganze Vertragswerk ist sehr kompliziert. Deshalb setzen wir ja auch auf euren Sachverstand :)

      Antworten
  7. Arne Babenhauserheide7. Oktober 2010

    @Malte: Bitte ja!

    Antworten
  8. Dirk A.7. Oktober 2010

    Das ist jetzt nicht euer Ernst, oder? Wer lesen will, schaut einfach mal beim AK Zensur vorbei oder bei den unzähligen anderen Anlaufstellen. Es sollte ja wohl klar, sein, daß der Entwurf abgelehnt werden muß.

    Antworten
    • redaktion7. Oktober 2010

      Dirk: Siehe dazu unseren Kommentar zu Julia. Zitat: “Wie Du ja gelesen hast, ist Alvar auch als Sachverständiger geladen. Allerdings beziehen sich einige Bewertungen auf veraltete Versionen des JMStV.

      Ausserdem wollen wir sämtlichen Argumenten, die vielleicht auch beim AK Zensur noch nicht genannt sind, hier Raum geben.”

      Antworten
  9. micu7. Oktober 2010

    Die meisten Argumente gegen den JMStV sind ja schon umfassend (im Netz) genannt worden. Deswegen möchte ich nur zwei Punkte noch einmal ansprechen:

    1. Die Freiwilligkeit
    =================
    Ab und an ist die Argumentation zu hören, der JMStV sei zwar vollkommen sinnlos, aber auch nicht weiter schädlich, da ja alles auf Freiwilligkeit beruhe. Das halte ich für einen groben Irrtum: Der JMStV ist nicht nur einfach eine hirnverbrannte Maßnahme, sondern kann äußerst schädliche Folgen haben.

    Der JMStV sieht vor, dass die ISPs Filtersoftware aktiv bewerben müssen. Mit dem JMStV ermuntert der Staat im Namen des Jugendschutzes seine Bürger zum Filtern. Das ist der technische Geist, der vom JMStV ausgeht — zum medienpädagogischen (Un-)Geist dann in Punkt zwei. Weiter noch: Der Staat schreibt sogar einen offiziellen, automatisiert auslesbaren Tagging-Standard als Infrastruktur zum Filtern vor. Ja, das Tagging ist freiwillig, ich weiß. Aber was passiert denn, wenn man nicht taggt? Ein Filter kann mit der Gesamtheit aller ungetaggten Seite nur zwei Dinge tun: Alles durchlassen oder alles sperren. Filter zum Jugend- und Kinderschutz für das Internet sind nur dann nicht vollkommen hirnbefreit, wenn sie auf einem Whitelist-Prinzip beruhen. So etwas ist *maximal* für sehr kleine Kinder und ausschließlich auf vollständig lokaler Basis (ohne Tagging-Gedöhns etc.) akzeptabel — wenn man denn eine halbwegs gute Whitelist hat (hätte).

    Von Freiwilligkeit kann hier jedenfalls kaum eine Rede sein. Wartet es ab: Ist der JMStV erst einmal durch, werden wir in 2 Jahren darüber diskutieren, ob die JMStV-Filter nicht für alle öffentlichen Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen Zugang zum Internet bieten (Bibliotheken, Schulen, WLANs in Cafés, etc.), verpflichtend sein sollten. Alles andere wäre doch auch inkonsequent und unlogisch — wenn man doch schon so eine Infrastruktur hat!?

    Vgl. dazu auch den GRÜNEN Antrag im sächsischen Landtag:
    http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2327&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

    Aus der Begründung des sächsischen Antrags:
    > Maßnahmen, die darauf
    > abzielen, das Internet umfassend zu kontrollieren – etwa durch die
    > Kategorisierung aller Inhalte anhand von Kriterien der
    > Altersgemäßheit –, müssen sich immer automatisierter
    > Filterungsmechanismen bedienen, was einen tiefen Eingriff in die
    > freiheitliche, dezentrale Struktur des Internets bedeutet und eine
    > weitreichende Zensur-Infrastruktur konstituiert. Auch wenn diese
    > nutzerseitig, also durch die Distribution einer Jugendschutzsoftware
    > mit eingebautem Filtermechanismus, umgesetzt würde, stünde in
    > Aussicht, dass einer breiten Öffentlichkeit (beispielsweise an
    > Schulen, in Bibliotheken und öffentlich zugänglichen Rechenzentren
    > sowie an vielen Heimarbeitsplätzen) nur noch nach intransparenten
    > Kriterien festgelegte Bereiche des Internets zugänglich wären. Eine
    > solche Form der Zugangskontrolle ist nicht durch das legitime
    > Anliegen des Jugendschutzes begründbar.

    2. Der Jugendmedienschutz: von Frau-frei-von-Fakten-von-auf-und-ab-und-zu-Guttenbergschem Geist
    =======================================================================================
    An dieser Stelle möchte ich es wagen, einmal diese zutiefst konservative Ideologie eines “repressiv”-bevormunden Jugendmedienschutzes, wie sie u.a. im JMStV zutage tritt, in Frage zu stellen.

    Erstens glaube ich, dass Jugendliche mit “problematischen” Inhalten weitaus besser umgehen können, als es uns so einige Jugendmedienschützer weismachen wollen. Zweitens muss man erkennen, dass solche Alterskennzeichnungen zum Jugendschutz ziemlich beliebig sind, wenn man den Blick einmal auf die USA richtet. Was hier als harmlose Haut gilt, wird in den USA ab 18 und schwerst jugendgefährdend eingestuft. Was hier als absolut brutal und gefährlich gilt, können in den USA auch 12jährige vorschriftsgemäß konsumieren.

    Vor allem aber — drittens: Ob man will oder nicht, früher oder später (wenn man der Realität ins Auge sieht: eher früher) wird doch jeder Mensch einmal mit “problematischen” Inhalten konfrontiert werden — spätestens, wenn sie / er erwachsen ist. Um damit dann gut umgehen zu können, braucht man Medienkompetenz. Darauf kommt es doch an, und nicht auf Bevormundung und Repression. Oft habe ich den Eindruck, vielen der Jugendmedienschützer geht es darum, Kinder und Jugendliche vor dem Leben zu schützen. Das wird nicht funktionieren. Vorbereitung auf das Leben hingegen schon. [Einige Gedanken und Formulierungen aus diesem Absatz sind geklaut von Miro aus einer öffentlichen Diskussion auf Facebook.]

    »Der beste Jugendschutz besteht in selbstbewussten Kindern und Jugendlichen, die auch mit möglicherweise problematischen Inhalten umgehen können. Notwendig sind insbesondere Maßnahmen zur Qualifizierung von Eltern und zur Förderung von Medienkompetenz von Jugendlichen.«, MdL Miro Jennerjahn in seiner Pressemitteilung: http://www.miro-jennerjahn.eu/homepage/index.php?option=com_content&view=article&id=234:nein-zur-novelle-des-jugendmedienschutz-staatsvertrages&catid=15:pressemitteilungen&Itemid=9

    Zum Abschluss möchte ich noch das sehr interessante Interview von Kurt Starke in der taz empfehlen: http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/liebende-messen-nicht-nach/

    Antworten
  10. Markus und Johannes13. Oktober 2010

    Wir finden es kritisch, dass der JMStV „klassische“ Medien mit „neuen“ Medien gleichsetzt. So sind zum Beispiel weiterhin Sendezeiten für alle Medien innerhalb und außerhalb des Internets vorgesehen.

    1. Zu den Sendezeiten

    Das Internet ist ein weltweites Netzwerk, das nicht zwischen inländischen und ausländischen Nutzern unterscheidet. Weiterhin bevormundet der JMStV erwachsene Nutzer dahingehend, dass er sie dazu zwingt bestimmte Inhalte zu festgelegten Zeiten zu konsumieren. Ein wesentlicher Vorteil des Internets, Inhalte immer und überall anzubieten, wird somit drastisch und unverhältnismäßig eingeschränkt.

    2. Reaktion auf ständig wechselnde Inhalte

    Das Internet ist ein dynamischer Raum, in dem es nur wenig statische Inhalte gibt. Es erscheint unter diesen Aspekten fragwürdig private und kleine gewerbliche Anbieter zu zwingen sich einem Kodex zu unterwerfen, der sie in der Art und Ausgestaltung ihrer Inhalte einschränkt. Weiterhin ist der im JMStV vorgesehene Beitritt zu einer Selbstkontrolle mit hohen Kosten verbunden, die von privaten und kleinen gewerblichen AnbieterInnen kaum getragen werden können. Zusätzlich müssen sich ausländische AnbieterInnen einer derartigen Kontrolle nicht unterwerfen, womit selbstverständlich auch die Kosten für die Selbstkontrolle wegfallen. Dies stellt eine massive Wettbewerbsbehinderung da und schädigt den wirtschaftlichen Medienstandort Deutschland nachhaltig.

    3. Vereine und Bürgerbewegungen

    Auch Vereine und Bürgerbewegungen werden durch den JMStV in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Graswurzelbewegungen wie die Protestbewegungen um Stuttgart 21 wären mit den neuen Regelungen im JMStV nur noch eingeschränkt möglich, da auch diese mittlerweile auf massive Öffentlichkeitsarbeit im Internet angewiesen sind. Aktionen wie Flügel.TV können nicht sicherstellen, dass bei ihren Übertragungen keine Sachverhalte festgehalten werden, die den neuen Bestimmungen des JMStV zuwider laufen.

    4. Unklare Kriterien für Alterskennzeichnungen

    Bislang ist nicht festgelegt welche Kriterien für eine bestimmte Alterskennzeichnung angewendet werden. Hieraus ergibt sich das Problem, dass das Parlament über einen Vertrag abstimmt dessen zentraler Inhalt außerparlamentarisch weiter verhandelt werden muss. Es ist folglich für die ParlamentarierInnen überhaupt nicht abzusehen wie stark der Vertrag in die bestehende Medienlandschaft eingreift. Diese Unsicherheit stellt ein massives Demokratieproblem da. Ein Parlament sollte nicht über etwas entscheiden, dessen Auswirkungen im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abschließend feststehen und/oder absehbar sind.

    5. Fehlende Anhörung der Netzcommunity

    Wie bereits beim Zugangserschwerungsgesetz wurde die Netzcommunity nicht von Beginn an angehört. Die Diskussion innerhalb der Netzcommunity zeigt jedoch, dass eine Akzeptanz nationaler Gesetzgebung nur erreicht wird, wenn von Anfang an ein Dialog mit den betroffenen NutzerInnen stattfindet. Weiter zeigt die Netzcommunity, dass sie durchaus in der Lage ist mit konstruktiver Kritik auf Gesetzesvorhaben zu reagieren. Dass die Politik diese Kritik bislang nicht angehört hat ist ein grober Fehler, der die bestehende Politikverdrossenheit der BürgerInnen nur verschärft. Dieser Fehler wurde beim JMStV wiederholt. Auch die Verbesserungen die mit der neusten Novelle einhergehen decken nur einen Bruchteil der berechtigten Sorgen und Ängst ab.

    6. Filtersoftware

    Bislang gibt es keine Filtersoftware die die Regelungen des JMStV hinreichend umsetzt. Eine derartige Software würde auch vor mehrere kaum überbrückbare Probleme gestellt werden.

    Es gibt es aktuell keinen Standard, der eine Alterskennzeichnung umsetzen kann. Dies ist sowohl ein nationales als auch ein internationales Problem.
    Weiterhin müsste eine derartige Software alle nicht gekennzeichneten Websites entweder komplett ausschließen oder sie komplett durchlassen. Dieses Problem könnte mit White-Lists umgangen werden. Diese Listen würden jedoch höchstwahrscheinlich nicht transparent zustande kommen. Websites, die auf derartigen Listen stehen, hätten einen unverhältnismäßigen Wettbewerbsvorteil gegenüber AnbieterInnen, die nicht auf diesen Listen stehen. Weiterhin wären White-Lists eine Möglichkeit unliebsame Websites zu zensieren.

    7. Klassische Medien

    Auch bei klassischen Medien geht der JMStV am aktuellen Zeitgeist vorbei. So wird zum Beispiel vorgeschlagen Alterskennzeichnungen als Einblendungen während laufender Sendungen anzuzeigen. Wenn man sich jedoch Kommentare zu Werbeeinblendungen während einer laufenden Sendung anschaut findet man lediglich negative Kommentare der ZuschauerInnen. Eine Einblendung der Alterskennzeichnung vor dem Film ist absolut ausreichend. Wer zufällig während des Films zuschaltet hat immer noch die Möglichkeit die Alterskennzeichnung über den Videotext einzusehen.

    Aus diesen Gründen empfehlen wir der grünen Landtagsfraktion die Änderung des JMStV abzulehnen. Eine Neuverhandlung des JMStV ist dringend notwendig um auf die besonderen Bedürfnisse des Internets einzugehen. Dies ist nur möglich wenn der JMStV von Grund auf neu ausgearbeitet wird. Eine Ablehnung der Grünen Landtagsfraktion würde diesen Schritt ermöglichen. Weiterhin ist die geplante Novellierung in drei Jahren in so fern Problematisch, da sie die jetzigen Kritikpunkte bereits als feste Tatsachen verankern würde.

    Eine Zustimmung der grünen Landtagsfraktion würde die erworbene Netzkompetenz von Bündnis90/die Grünen massiv zunichte machen und den netzpolitischen Ruf der Grünen nachhaltig beschädigen.

    Schlußendlich ist noch zu erwähnen dass es nicht die Aufgabe der grünen Landtagsfraktion ist Fehler der vergangenen Landesregierung abzunicken.

    Die Grünen sollten bei ihrer ablehnenden Haltung, die sie auch im Wahlkampf kommuniziert haben beibehalten um sich nicht im nächsten Wahlkampf Wortbruch vorwerfen lassen zu müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus und Johannes aus Münster

    Antworten
  11. kaja28. Oktober 2010

    Ich finde, die reine Kritikdiskussion hier greift zu kurz. Beim Jugendmedienschutz geht es doch um folgendes: Kinder und Jugendliche werden qua Gesetz vor für sie schädlichen Medieninhalten geschützt. Der Jugendmedienschutz in diesem Sinne ist rein bewahrend ausgerichtet. Gemäß dem Ziel eines sinnvollen, nachhaltigen Schutzes von Kindern und Jugendlichen plädieren MedienpädagogInnen daher für die Vermittlung von Medienkompetenz. D.h. Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz müssen sich ergänzen, sind aber beide notwendig – wobei auch ich politisch eine schwerpunktmäßige Förderung von Medienkompetenzvermittlung befürworte.

    Dass es aber prinzipiell einen bewahrenden Jugendmedienschutz geben sollte, scheint mir nicht wirklich in Frage gestellt zu sein. Bspw. ist damit ja gemeint, Minderjährige vor Pornografie oder Gewaltverherrlichung oder nachhaltig ängstigenden Inhalten zu schützen. Für die bisherige Medienlandschaft wurde das über die vier großen Freiwilligen Selbstkontrollen (FSK, FSF, USK, FSM) und die BPJM gewährleistet. Wir haben es nun aber mit einer zunehmenden Konvergenz von Medienformaten und -inhalten zu tun, die – digital aufbereitet – im neuen Hybridmedium Internet ganz neue Zugangsmöglichkeiten bieten. Die Frage ist also aktuell, wie man den gewünschten JMS auch für das Internet sinnvoll umsetzen kann.

    Ich halte den Ansatz des neuen JmStV gar nicht mal für so schlecht. Denn diejenigen Eltern, die beschließen, ihre Kinder mit einem entsprechenden Programm zu schützen, erhalten die Gelegenheit dazu. Wer dieses Programm nicht nutzen möchte, ist dazu nicht verpflichtet und nutzt ein nicht durch JMS-Bestimmungen reguliertes Internet. Inhalte-Anbieter hingegen können sich entscheiden, ob sie lieber gar nicht kennzeichnen wollen oder mithilfe der Selbstklassifizierung bzw. beraten durch eine Selbstkontrolleinrichtung ihre Seite für die Jugendschutzprogramme „einstufbar“ machen. Letzteres bedeutet aber noch lange nicht, dass man auf einmal – bspw. aufgrund politischer Texte – als jugendgefährdend eingestuft wird. Dem ist doch heute auch bei anderen Medien nicht so. Im Übrigen ist ja vorgesehen, dass Anbieter, die sich selbst klassifiziert haben, erstmal keine Konsequenzen zu befürchten haben, wenn ihre Einstufung evtl. im Nachhinein als nicht zutreffend eingestuft wird. Das weiter oben beschriebene Risiko für die Anbieter sehe ich an dieser Stelle also eher nicht.

    Als Dreh- und Angelpunkte sehe ich bzgl. der Debatte hingegen: Wie effizient arbeiten die derzeit in Entwicklung befindlichen Jugendschutzprogramme wirklich? Und: Wie zielführend läuft die Selbstklassifizierung von Angeboten? Denn damit steht und fällt die ganze Idee des neuen JmStV.

    Antworten
  12. Martin Petermann28. Oktober 2010

    Die Grünen in Bochum sprechen sich eindeutig gegen die Verabschiedung des JmStVs aus. In einem Antrag an den Landesparteirat fordern wir, das die grüne Landtagsfraktion gegen die Ratifizierung stimmt. Gründe wurden hier ja schon viele genannt, da will ich nichts unnötig wiederholen. Näheres zu unserem Antrag und Infos sind hier zu finden: http://www.grbo.de

    Antworten
  13. Markus4. November 2010

    @Kaja : Das Problem ist nur das dieses Vertrags werk ehr neue Probleme beim Jugendmedienschutz schafft. Denn du kannst Regeln für analoge Medien wie Fernsehen nicht auf das Internet eins zu eins übertragen. Das funktioniert alleine schon deshalb nicht, weil das Verhältnis Sender und Empfänger ein ganz anderes ist. Beim Fernsehen ist man klar EmpfängerIn Im Netz wirst du aber schnell zu beiden. Wie du alleine hier siehst. Du hast denn Artikel und alle Beiträge gelesen und dann recht einfach selbst einen eigenen Beitrag verfasst. Der JMSTV setzt aber nun mal die klassischen Medien mit den neuen Medien gleich.

    Auch ist der JMSTV in meiner Meinung einfach zu strikt und unausgegoren. Was neue Probleme schafft. Das Werk ist so kompliziert das es für LaienIn nun mal schwer verständlich ist seine Beiträge wie Websites oder Blogbeiträge zu bewerten.

    Und nach dem aktuellen Vertragswerk wäre z.B. eine normale Seite mit einem Link zu einer seriösen Beratungsstelle für Sexualaufklärung oder Drogenberatung bereits wohl schon Inhalt der erst ab 16 oder 18 Jahren zugänglich sein müsste. Von dem Inhalt einer möglichen Homepage der Beratungsstelle erst gar nicht zu sprechen. Jüngere Jugendliche haben dann halt Pech, da sie die Infos darüber nicht bekommen sollen. Das Vorenthalten solcher Informationen gehört für mich nicht zu einem guten umfassenden Jugendschutz.

    Auch wurde von ExpertenInnen heute bei der Anhörung bestätigt, dass die angesprochenen Filterprogramme mehr Probleme aufwerfen als lösen und zudem neue Abmahnwählen von Anwälten zu befürchten seien, die sich schnell mal ein paar Euros dazu verdienen wollen.

    Unser aller Netz wird somit hier in die Hände von wenigen großen Firmen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes geben. Für eine Informationsgesellschaft somit also ein versagen auf ganzer Linie.

    Antworten
  14. Jan Brinkmann1. Dezember 2010

    Das große Problem an der Sache ist aus meiner Sicht, eine genaue Einstufung von möglicherweise problematischen Inhalten in bestimmte Altersgruppen ist ohne medienpädagogisches Hintergrundwissen gar nicht einfach möglich. Im Zweifel müsste man also, um Rechtssicherheit zu behalten, seine Inhalte in die Kategorie “ab 18″ einstufen. Die Alternative dazu, die Dienste einer Kontrollstelle in Anspruch nehmen, liegt preislich im 4-stelligen Euro Bereich (p.a.) und ist somit nur für umsatzstarke Webseiten oder gewerbliche Webseiten überhaubt relevant. Freie Weblogs und Webseiten sind also tatsächlich bedroht. Aber das Problem geht noch viel weiter:

    - Was ist mit Foren oder anderen Webseiten mit Benutzerinhalten?
    - Wer kontrolliert die Inhalte von Benutzern auf Alterseinstufung?
    - Wikipedia.de somit auch vor dem Aus, da wirtschaftlich in Deutschland nicht tragbar?
    - Gerade kleine und mittlere Betrieben, bei denen Webseiten (noch) keine hohen Gewinne erbringen, könnte dies bedrohen.
    - Innovation am Standort Deutschland? Die Möglichkeit mit einem Start-up Unternehmen erfolgreich zu sein? Nicht mehr einfach machbar…

    Komplette Version siehe: http://the-luckyduck.de/2010/11/jmstv-neuer-metatag-fur-die-internet-sendezeit/

    Antworten
  15. Wenzel Massag1. Dezember 2010

    Ein einfach umzusetzender Vorschöag, der einen Großteil der Betroffenen erleichtern würde wäre, dass der JMStV auf Webseiten mit eindeutig Jugendfreiem Material nicht angewendet wird. So können sich kleinere und mittlere Anbieter die Horrenden Kosten für eine Einstufung durch einen (dann überarbeiteten) Jugendschutz Beauftragten ersparen.

    Antworten

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