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19Mrz

Ein Tariftreue- und Vergabegesetz für NRW? Ja!

Nordrhein-Westfalen braucht ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Davon ist Rot-Grün im Land überzeugt. Am 18. März gab es dazu einen wirtschaftspolitischen Dialog im Landtag.

Am Anfang der gut besuchten Veranstaltung wurde klargestellt: Die öffentliche Hand gibt im Jahr rund 300 Millionen Euro für Beschaffung aus. Davon fallen ca. 50 % auf Kommunen, 30 % auf die Länder und 20 % auf den Bund. Also ein weites Feld zum politischen Handeln.

Ein Tariftreue- und Vergabegesetz soll ökologische, soziale und gender Aspekte achten. Ebenso sollen Aspekte von „FairTrade“ einfließen. So sollen z.B. Aufträge nur an Firmen vergeben werden die Tarifverträge achten. Oder als anderes Beispiel wurde der Bio-Kaffee in Kantinen angeführt.

Zentrales Argument vieler Referent_innen war, dass die öffentliche Hand eine Vorbildsfunktion hat. Durch das Vorbild werden andere Akteure wie z.B. Gewerkschaften, Verbände etc. in Zugzwang versetzt der öffentlichen Hand gleich zu tun. Deswegen ist ein Gesetz zwingend erforderlich.

Einig war man sich auch, dass bei der Umsetzung den Kommunen geholfen werden muss. Bei kleinen Kommunen sind oft nur wenige Personen zuständig für die Beschaffung. Deswegen wäre es gut, wenn das Land eine zentral Servicestelle zur Unterstützung errichten würde.

Interessant fand ich den Beitrag von der „Christlichen Initiative Romero“. Verträge und Beschaffungsunterlagen von Kommunen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So könnten NGOs überprüfen, ob beschaffte Güter den Bestimmungen der internationalen Arbeitnehmerorganisation entsprechen. Hier könnten Kommunen durch eine aktive Bürgerschaft unterstützt werden.

Schwieriger war die Debatte ob ein Mindestlohn mit aufgenommen werden muss. Befürchtungen wurden laut, dass dadurch bestehende Tarifverträge unterlaufen werden können. Schlussendlich wurde hier noch Diskussionsbedarf aufgezeigt.

Einig war man sich, dass ein Tariftreue- und Vergabegesetzt nur in Zusammenarbeit aller Akteure wie Land, Kommunen, Verbänden und Institutionen gelingen kann. Dabei muss auch ein Diskussionsprozess vor Ort gestartet werden. Als nächster Schritt steht eine Gesetzesvorlage durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr an.

AutorIn:

Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit Sommer 1999. Gestartet im Kreisverband Heinsberg, über die Kreisverbände München und Essen jetzt Mitglied im Kreisverband Bochum&Wattenscheid. Kreisschatzmeister seit Mai 2008, ab März 2011 Sprecher des Kreisverbandes Bochum&Wattenscheid Mitglied der Haushaltskommission des Landesverbands seit 2009 Delegierter für Bundes- und Landesparteitage sowie für für den Landesfinanzrat. Ab und an im Präsidium von einem Landesparteitag. Von der Ausbildung her Kaufmann im Großhandel. Vom Herzen Grüner mit Leidenschaft.

Website: Wolfgang

Kommentare

  1. Tobias20. März 2011

    Vergabe nach Gender-Quote?
    Keinen Bauauftrag, wenn nicht mindestens 50% der Maurer oder Dachdecker Frauen sind???
    Oder wie oder was?

    Welche ökologischen Aspekte sollen berücksichtigt werden?

    Manchmal ist mehr des guten zu viel. Es ist schon extrem schwierig zu überprüfen, ob die Mindestlöhne beim 3. Subunternehmer bezahlt werden, aber dann auch noch Frauen-Quoten und Umwelt-Wohlverhalten…
    Wie viel Zehntausend Beamte wollt ihr einstellen, um das alles zu überprüfen?

    Antworten

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