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17Mrz

Kraftwerksprojekt in Datteln beerdigen!

Die gestrige Entscheidung des OVG Münster ist eine erneute Niederlage für E.on und die schwarz-gelbe Landesregierung und ein Erfolg für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung.

Das Urteil, das die Baugenehmigung des Kohlekraftwerks von E.on unter anderem aus Gründen des Klimaschutzes für nichtig erklärt hatte, ist damit rechtskräftig. Die zuständige Bezirksregierung Münster muss nun umgehend einen vollständigen Baustopp verfügen.

Vor allem aber wäre der E.on-Konzern – und auch die Landesregierung – nun gut beraten, dieses Projekt sofort zu beerdigen, statt weiterhin mit allen möglichen Mitteln bis hin zu Gesetzesänderungen den Schwarzbau in Datteln nachträglich zu legalisieren. Das schadet dem Industriestandort NRW.

NRW braucht auch von E.on Milliarden-Investitionen in eine nachhaltige Energieversorgung in Form von dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbaren Energien, anstelle von ineffizienten Kohlekraftwerken, die über 50 Prozent der Energie nutzlos an die Umgebung abgeben

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01Feb

30.000 Euro im RAG-Regionalbeirat…

… für 2 Sitzungen pro Jahr

Die nicht wieder gewählte Bürgermeisterin der Stadt Marl, Frau Uta Heinrich, hatte in ihrem Rechenschaftsbericht angegeben, als Mitglied im Regionalbeirat der RAG AG im Jahr 2009 15.200 EUR als Vergütung bzw. Sitzungsgeld von der RAG erhalten zu haben.

Die Grünen im Rat der Stadt Marl baten mich um Auskunft, wofür diese ungewöhnlich hohe Summe gezahlt wurde.
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20Jan

Elektrisch mobil in die Zukunft: Die Weichen richtig stellen

Am Mittwoch, dem 27. Januar findet um 14.00 Uhr im Landtag eine große Anhörung des Wirtschaftsausschusses zum Thema “Elektromobilität” statt. Grundlage dafür ist ein GRÜNER Antrag aus dem Sommer letzten Jahres. Dabei wird sich weniger die Frage stellen, OB der Einstieg in die Elektromobilität im Individualverkehr stattfindet, sondern WIE dies erfolgen wird. Im Klartext: Ist es vordringliches Ziel, sich auf den Bau von Fahrzeugen der Premiumklasse, etwa nach Art des Tesla Roadster mit 248 PS, von 0 auf 100 km/h in 4,2 Sekunden, Höchstgeschwindigkeit 210 km/h, Preis: rd. 95.000 Euro, zu konzentrieren? Oder sollte, mit Blick auf die Zielgruppe der BerufspendlerInnen mit einem Anfahrtsweg von bis zu 30 Kilometern, mit langen Stand-/Tankzeiten des Fahrzeugs und einem geringeren Anspruch an Ausstattung und Geschwindigkeit, eher die Förderung von zweckmäßigen, preisgünstigeren Klein- und Mittelklassefahrzeugen im Mittelpunkt der Förderung stehen?  Wie wird gewährleistet, dass staatliche Forschungs- und Entwicklungsmittel nicht nur in die altbekannten Kanäle der großen Konzerne fließen?

Dies sind spannende Fragen, die im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung stehen!

Aus energiepolitischer Sicht braucht NRW ein strategisches Konzept zur Zukunft der Elektromobilität, das diese systematisch verknüpft mit der Weiterentwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung, um so perspektivisch die Grundlage für eine Erneuerbare Mobilität zu schaffen. Und bei der Bestimmung der Förderschwerpunkte sollte man sich m.E. nicht nur an Fahrzeugen orientieren, die auf die traditionelle Universalnutzung ausgerichtet sind, sondern insbesondere auch Fahrzeugkonzepte berücksichtigen, die konsequent auf Kurzstreckennutzung durch Pendlerinnen und Pendler abstellen.  Überdies muss dem Bereich des öffentlichen Nahverkehrs und der kommunalen Nutzfahrzeuge Aufmerksamkeit geschenkt werden. Und aus wirtschaftspolitischer Sicht ist es wichtig, dass die im Rahmen des Konzeptes vorangetriebenen Projekte auch die vielen innovativen mittelständischen Unternehmen mit einbeziehen.

Der Elektromobilität gehört die Zukunft – sorgen wir dafür, dass ihre Entwicklung eine Erfolgsgeschichte wird!

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