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Bundespolitik

 

 

13Sep

GRÜNES ENERGIEKONZEPT – Sicher erneuerbar

Auf der Klausurtagung in Mainz hat die Grüne Bundestagsfraktion das Energiekonzept “Energie 2050: sicher erneuerbar” beschlossen. Das Konzept wurde von einer Arbeitsgruppe der Fraktion unter meiner Federführung in intensiven Arbeitsprozess in den letzten Monaten erstellt.

Das GRÜNE Energiekonzept jenseits von Uran, Kohle und Öl

Wir Grüne wollen eine Energie- und Klimapolitik, die sich an den gesellschaftlichen Herausforderungen orientiert und nicht an den kurzsichtigen Interessen der Energiekonzerne. Unser Konzept zeigt, wie der Ausstoß von Klimagasen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden kann, bis 2050 streben wir eine Reduzierung um 95 Prozent an. Mit der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke setzt Schwarz-Gelb nicht auf eine Brückentechnologie, sondern auf eine Krückentechnologie.

Strom

Wir wollen die Stromversorgung bis 2030 vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Weiter fordern wir ein Effizienzgesetz, dass seinen Namen auch wirklich verdient. Für fossile Kraftwerke wollen wir einen Mindestwirkungsgrad einführen, um klimaschädliche Kohlekraftwerke möglichst schnell vom Netz zu nehmen und durch Erneuerbare Energien ersetzen zu können.

Wärme

Im Wärmebereich wollen wir durch intelligente Förderinstrumente die jährliche Gebäudesanierungsrate von derzeit unter 1% auf 3% anheben. Erneuerbare Energien sollen auch hier Vorrang vor fossilen Energieträgern bekommen. Dazu wollen wir eine Nutzungspflicht einführen und das Nah- und Fernwärmeangebot aus Kraft-Wärme-Kopplung verbessern.

Verkehr

Im Verkehrsbereich fordern wir die die CO2-Grenzwerte für PKWs auf höchstens 80g/km ab 2020 und auf 50g/km ab 2030 abzusenken und das Dienstwagenprivileg – ein steuerlicher Anreiz zur Energieverschwendung – abzuschaffen. Zudem wollen wir bis 2020 zwei Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen haben und den ÖPNV und den Fuß- und Radverkehr stärker unterstützen.

Diese Ziele und Maßnahmen sind ambitioniert, aber bei einer konsequenten Politik erreichbar. Das Energiekonzept der Bundesregierung hingegen hat einen energie- und klimapolitischen Rückschritt eingeleitet. Union und FDP zeigen sich unfähig, den Anforderungen einer zukunftsfähigen Energiepolitik gerecht zu werden. Überall spielen Klientelinteressen eine größere Rolle als das Gesamtinteresse der Gesellschaft.

Es gibt zwei nun Energiekonzepte in Deutschland: Das der Bundesregierung mit Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke und Förderprogramm für neue Kohlekraftwerke und das der Grünen, das den konsequenten Weg in die Erneuerbare Energieversorgung weist ohne Kohle und Atom. In den nächsten Wochen und Monaten wird der Wettstreit darum gehen, welches der beiden Konzepte das zukunftsfähigere für Deutschland ist und die Unterstützung der Menschen findet.

HIER findet sich das GRÜNE ENERGIEKONZEPT.

31Mai

Rücktrittshorst – Der Bundespräsident tritt zurück

Das ist der Anfang vom Ende von Schwarz-Gelb im Bund: Heute Vormittag erklärte Bundespräsident Horst Köhler, dass er mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück trete. In einem Interview nach seinem Afghanistan-Besuch sprach Köhler über den Zusammenhang von Militäreinsätzen und freien Handelswegen – eine imperialistische Sichtweise, die an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes zweifeln lassen kann. Den Rücktritt erklärte Köhler mit seiner Einschätzung, die Kritik an seinen Aussagen ließen den notwendigen Respekt für sein Amt vermissen und hätte es nachhaltig beschädigt.

Köhler vertrat inm besagten Interview als Bundespräsident von Union und FDP eine Politik, die keine Mehrheit mehr in Deutschland hat. Schwarz-Gelb in NRW ist bereits abgewählt. Mit dem Rücktritt Köhlers wird es für Kanzlerin Merkel immer einsamer in der schwarz-gelben Koalition in Berlin. Köhler war gerade in seiner zweiten Amtszeit ein glückloser und profilloser Bundespräsident. Davon zeugen auch die öffentlich gewordenen, hausinternen Probleme im Bundespräsidialamt. Dass Köhler wegen seiner umstrittenen Afghanistan-Äußerung zurücktritt, ist nur konsequent, da sie offensichtlich keine Unterstützung in der Bevölkerung fand.

Nun verlangt unser Grundgesetz, dass innerhalb von 30 Tagen ein neuer Bundespräsident oder eine neue Bundespräsidentin gewählt wird. Noch steht kein Kandidat fest, doch schreibt das Gesetz vor: der oder die KandidatIn muss mindestens 40 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung – deren Zusammensetzung berücksichtigt bereits die Landtagswahl 2010 in NRW. Schwarz-Gelb verfügt hier trotzdem über eine Mehrheit.

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