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11Mrz

Ein Fahrplan für Castortransporte von Jülich nach Ahaus

Sowohl die Landes- und Bundesregierung als auch das Forschungszentrum Jülich verspielen ihre Glaubwürdigkeit. Aus einem gestern bekanntgewordenen Schreiben des NRW-Staatssekretärs Stückradt aus dem Innovationsministerium an den Ahauser Bürgermeister geht hervor, dass es einen konkreten Fahrplan zur Verlagerung der 152 Castor-Behälter von Jülich nach Ahaus gibt.

Bei meinem Besuch an diesem Montag, also 48 Stunden vorher, wurde von den Verantwortlichen in Jülich noch felsenfest behauptet, dass es keine konkreten Pläne für einen solchen Transport gibt. Doch das nun bekannt gewordene Schreiben, welches man unter  http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/test-4.html abrufen kann, zeigt das genaue Gegenteil auf. Dies erschüttert die Glaubwürdigkeit der gesamten Öffentlichkeit.

Auch auf mehrfache Anfragen im Bundestag und Landtag von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist uns stets versichert worden, es gebe bisher keine konkrete Ablaufplanung für die Transporte, weil über die Einlagerung der Castoren in Ahaus erst in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren grundsätzlich entschieden werden müsse.

Es darf nicht sein, dass die Leitung des Forschungszentrums anstatt der angekündigten neuen Transparenz ihr Heil nun wieder in der Verbreitung von Atompropaganda und Halb- und Unwahrheiten sucht. Dies stellt ihre Glaubwürdigkeit in Frage. Damit schadet sie dem Ansehen des Forschungszentrums und scheint zudem nichts aus der Vergangenheit gelernt zu haben.

Wir Grünen halten das Vorgehen für nicht verantwortbar und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass den Menschen im Münsterland nicht der Jülicher Atommüll vor die Haustür gekippt wird, nur weil einige Unternehmen daran verdienen.

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04Mrz

Rüttgers tritt zurück – Wetten dass?!

Auch wenn Jürgen Rüttgers seinen Generalsekretär in die Wüste geschickt hat – der Wirbel um ihn und die Sponsoringaffäre reißt nicht ab. Heute gab es im Bundestag eine Aktuelle Stunde zu dem Thema. Wir Grüne forderten Bundespräsident Norbert Lammert zu einer umgehenden Überprüfung der Vorwürfe auf. Der ist aber selbst CDU-Mitglied und hat überhaupt kein Interesse an einer schnelle Aufklärung, sondern will das Thema auf die lange Bank schieben. Klar, die CDU hofft, dass das Thema schnell wieder verschwindet.

Wetten gegen Rüttgers

Ein Wettanbieter glaubt daran nicht so wirklich – zumindest sieht er die Möglichkeit, dass Rüttgers noch vor dem 9. Mai zurücktritt als halbwegs realistisch an. Seit heute wird deshalb eine Wette auf den Rücktritt von Jürgen Rüttgers angeboten. Die Quote beträgt 6,20 zu 1, wenn Rüttgers noch vor der Landtagswahl zurücktritt. Fairerweise wollen wir erwähnen, dass der Verbleib des werten Herrn Ministerpräsidenten als weitaus realistischer eingeschätzt wird – hier steht die Quote nur 1,05 zu 1.

Trotzdem wird den Herren in der Staatskanzelei – und denen die von der Staatskanzelei gerade in die Parteizentrale gewechselt worden sind – nicht schmecken, dass jetzt schon offen mit dem Rücktritt des Ministerpräsidenten spekuliert wird.

Die Abwahl erscheint viel wahrscheinlicher

Ob Rüttgers tatsächlich zurücktritt ist aktuell pure Spekulation. Viel wahrscheinlicher ist aber seine Abwahl als Ministerpräsident. In einer aktuellen Infratest-Umfrage für den WDR, die uns vorab vorliegt, liegt Jürgen Rüttgers nämlich mit Hannelore Kraft gleichauf. Auf die Frage “Wen würden sie zum Miniterpräsidenten wählen, wenn Sie direkt wählen dürften?” gaben nur noch 44% Jürgen Rüttgers ihre Stimme (-7). Hannelore Kraft gewann hingegen 5 Prozentpunkte und liegt mit 43% fast gleichauf.

In der gleichen Umfrage bekommt Schwarz-Gelb auch (zum wiederholten Male) keine Mehrheit mehr, sondern liegt mit 45% hinter Rot-Grün (46%)! Der Wille der WählerInnen ist hier auch eindeutig, denn auf die Frage nach ihrer Wunschkoalition für NRW liegt Rot-Grün mit 48% deutlich in Führung.

Diese Momentaufnahme zeigt, dass Studiengebühren, Bildungsungerechtigkeiten, Staatsabbau und Stillstand in der Klimapolitik keine Mehrheit in NRW haben. Der Wechsel am 9. Mai ist möglich – und dafür wollen wir weiterhin kämpfen!

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24Feb

NRW-Wahl ist Entscheidungswahl für Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken

Vor wenigen Tagen hat das Bundesumweltministerium (BMU) auf eine Anfrage von mir in einer schriftlichen Antwort bestätigt, dass für die von CDU/CSU und FDP geplanten Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke auch die Zustimmung des Bundesrates bei der Änderung des Atomgesetzes notwendig ist.

Danach geht das Ministerium von einer Zustimmungspflicht des Bundesrats aus, weil die Länder durch längere Laufzeiten bei der Atomaufsicht zusätzlich belastet würden. Beim unter Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg sei der Bundesrat damals nicht mit einbezogen worden, da es nach Einschätzung des BMU um eine Entlastung von Aufsichtspflichten für die Bundesländer ging. Nun aber würde durch eine Laufzeitverlängerung eine Belastung auf die Bundesländer zukommen und folglich müsste er mit abstimmen.

Daher wird die Wahl am 9. Mai in NRW auch eine Abstimmung über die Zukunft der Atomkraft in Deutschland werden.

Da die schwarz-gelbe Koalition in Berlin die Laufzeiten der Atommeiler verlängern möchte, ist auch eine Änderung des Atomgesetzes notwendig. Doch allem Augenschein nach wird es ja sicherlich für Schwarz-Gelb in NRW nicht reichen. Dies bedeutet, dass die Stimmenverhältnisse im Bundesrat sich ändern werden. Denn ohne die Stimmen der Atomkraftbefürworter CDU und FDP  wird die Bundesregierung nicht mehr die notwendige Mehrheit in der Länderkammer besitzen.

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15Feb

Bundesregierung plant ein ‘CCS-light’ Gesetz

Schwarz-Gelb scheint neuen Anlauf für CCS-Gesetz nehmen zu wollen

Es verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung bald einen erneuten Anlauf zur Verabschiedung des in der letzten Legislaturperiode unter Schwarz-Rot gescheiterten CCS-Gesetzes („Carbon capture and storage“ = CO2 Abscheidung und Lagerung) unternehmen wird. Entgegen der Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ist es der Koalition damit nicht gelungen, schnell ein CCS-Gesetz auf den Weg zu bringen.

Konflikt zwischen Röttgen (CDU) und Brüderle (FDP)

In der Bundesregierung gibt es in der CCS-Frage offensichtlich einen Konflikt zwischen Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Noch vor wenigen Tagen rief der FDP-Bundeswirtschaftsminister Brüderle dazu auf, bei der CCS-Technologie aufs Tempo zu drücken. Noch im Januar äußerte sein Staatsekretär Homann öffentlich, wenn es nach dem BMWi ginge könne ein Gesetzentwurf morgen in den Bundestag eingebracht werden. Dem gegenüber haben sich Bundesumweltminister Röttgen oder andere Vertreter seines Hauses bisher nicht klar zu möglichen Inhalten eines CCS-Gesetzes geäußert. Im federführenden Bundesumweltministerium scheint es noch keine konkrete Festlegungen zum CCS-Gesetz zu geben.

Abgespecktes CCS-Gesetz

Im BMU wird diskutiert, dass der neue Gesetzentwurf anders als der aus der letzten Legislaturperiode nicht mehr eine generelle Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Endlagerung sein soll, sondern nur noch für einzelne Demonstrationsanlagen gelten soll. Es wird sich dabei zum einen um das Kohlekraftwerksprojekt von Vattenfall in Jänschwalde handeln. Offen ist noch für welches weitere Projekt das Gesetz gelten soll. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei um eine Versuchsanlage zur industriellen Anwendung – also kein Kohlekraftwerk – von CCS handeln könnte.

Wahrscheinliches Aus für das RWE-Projekt in Hürth

Die Realisierung des RWE-Projekts eines CCS-Braunkohlekraftwerks in Hürth bei Köln rückt damit in noch weitere Ferne. RWE ist bereits bei der Vergabe von EU-Fördermitteln leer ausgegangen und mit der eindeutig negativen Positionierung der CDU/FDP-Landesregierung in Schleswig Holstein zu CCS, ist dem Projekt de facto auch das Endlager abhanden gekommen. RWE hat daher die Planungen für Hürth auf Eis gelegt.

Offene Haftungsfragen und Rechte für Bundesländer

In welcher Weise der Gesetzentwurf die im letzten Jahr besonders umstrittenen Fragen der langfristigen Haftung und der Sicherheit der Endlagerstätten regelt, muss sich erst noch zeigen.

Angesichts der ablehnenden Haltung der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein gegenüber CCS scheint sich zumindest im BMU die Auffassung durchgesetzt zu haben, den Bundesländern im Gesetz weitgehende Mitspracherechte über den Einsatz der Technologie einzuräumen.

GRÜNE Position

Im Positionspapier der Bundestagsfraktion vom März 2009 haben wir die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der CCS-Technologie benannt. Dazu gehören:

  • CCS ist nicht wie so häufig angenommen CO2-frei sondern nur CO2-arm
  • Die Abscheidung führt zu einer deutlichen Verringerung des Wirkungsgrades in Kraftwerken bei steigendem Kohleverbrauch
  • Es gibt nur begrenzte Endlagerkapazität in Deutschland (Geeignet sind nur sog. „Saline Aquifere“ in der Norddeutschen Tiefebene und Schleswig-Holstein sowie Kavernen)
  • Es fehlt an Langzeitsicherheit und Erkenntnissen über die Langzeitwirkung des CO2 im Untergrund
  • Es existieren eine Vielzahl ungelöster technischer und logistischer Probleme
  • Die Kosten dieser Technologie sind zu hoch, weshalb sie sich wahrscheinlich gar nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Die Erneuerbaren werden in Zukunft günstiger sein
  • CCS wird nicht vor 2020 (eher noch 2030) im industriellen Maßstab zur Verfügung stehen und deshalb keinen Beitrag für die bis dahin notwendigen Klimaschutzmaßnahmen leisten können

Wenn überhaupt, ist der Einsatz von CCS für uns Grüne nur unter folgenden Eckpunkte denkbar:

1. Keine neuen Kohlekraftwerke mit unhaltbaren CCS Ewigkeitsversprechen, sondern statt dessen Vorgabe eines Mindestwirkungsgrades von 58% fürKondensationskraftwerke, den heute nur moderne Gaskraftwerke erreichen (dazu hat die GRÜNE Bundestagsfraktion inzwischen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht)

2. Forschung und Erprobung nicht zum Einsatz in Kohlekraftwerken sondern nur für mögliche industrielle Anwendungen mit unvermeidbaren CO2-Emissionen (z. B. Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie)

3. Vollständige Übernahme der Kosten für Nachsorge und Risiko nach dem Verursacherprinzip

4. Verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und maximale Transparenz beim Verfahren statt Bergrecht

5. Keine CO2-Endlagerung im Meer (wie von der EU-Kommission durch Änderung des OSPAR-Abkommens mit Zustimmung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Bundestag erst jüngst ermöglicht)

6. Keine Beeinträchtigung von alternativen Nutzungen (vor allem Erdwärme)

7. Einlagerung nur bei einer CO2-Reinheit von mindestens 98 Prozent zur Vermeidung unerwünschter und möglicherweise problematischer Reaktionen im Untergrund

8. Verpflichtende „Geruchskennzeichnung“ zur Risikominimierung bei Handling und Transport

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14Feb

FDP und Westerwelle – Biedermann und Brandstifter

In dem 1958 uraufgeführten Schauspiel „Biedermann und die Brandstifter“ zeichnet Max Frisch das Portrait des Kleinbürgers und Opportunisten Gottlieb Biedermann. Dieser  beherbergt den Hausierer Schmitz auf seinem Dachboden und erkennt relativ schnell, dass er und sein Kumpan in seinem Haus Feuer legen werden. Willensschwach und ängstlich ist Biedermann jedoch nicht fähig, den Pyromanen Einhalt zu gebieten. Er und seine Frau kommen in dem Hausbrand um. Das Feuer greift auf die Nachbarhäuser über und die gesamte Stadt brennt ab.

Anno 2010 schickt sich die FDP an, das Drama auf ihre ganz eigene Art zu interpretieren: Sie führt einfach beide Hauptrollen in ihrem Politikstil zusammen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze war vom jetzigen Bundesaußenminister und FDP-Chef Guido Westerwelle zu lesen, die Debatte nach dem Urteil habe „sozialistische Züge“ und eine Anhebung der Regelsätze wäre mit „spätrömischer Dekadenz“ vergleichbar. Damit stiftet er bewusst den Brand einer Neiddebatte, die am eigentlichen Kern des Urteils völlig vorbei geht – nämlich der Frage nach Menschenwürde und Teilhabe in unserer Gesellschaft für jede Bürgerin und jeden Bürger.

Westerwelles Leistungsethos beschränkt sich offenbar auf Hotelmogule und Inhaber einer privaten Krankenversicherung, sonst hätte er zur Kenntnis genommen, dass es auch in Deutschland zum Beispiel working poor gibt, die trotz harter Arbeit von Armut bedroht sind und die auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind. Doch wie soll dies auch jemanden erreichen, der nicht erst seit jetzt von der Lebensrealität vieler Menschen abgekoppelt ist.

Falls die FDP auch erkannt haben sollte, dass soziale Spaltung eine Realität ist, könnte sie ja einen Gesetzesentwurf für flächendeckende Mindestlöhne in den Bundestag einbringen. Oder die Hartz IV-Regelsätze erhöhen. Oder eine elternunabhängige Kindergrundsicherung einführen. Stattdessen schauen sie zu und hoffen, dass ihr brandstiftendes Zugpferd es schon richtig machen werde. Allein der wahlkämpfende FDP-Vize Andreas Pinkwart meldete sich zu Wort – jedoch nicht, um Westerwelles Gedankengut zu kritisieren, sondern mit der Aufforderung, Verantwortung innerhalb der Partei zu teilen.

Zur Ehrenrettung von Gottlieb Biedermann sei übrigens erwähnt, dass dieser eher aus Naivität, Feigheit und Dummheit – also unbewusst – die Brandlegung ermöglicht. Die Politik des marktradikalen Fundamentalismus lässt indes eher den Schluss zu, dass Ausgrenzung und Beschämung von Schwächeren bei der FDP System haben.

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