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17Mrz

Kraftwerksprojekt in Datteln beerdigen!

Die gestrige Entscheidung des OVG Münster ist eine erneute Niederlage für E.on und die schwarz-gelbe Landesregierung und ein Erfolg für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung.

Das Urteil, das die Baugenehmigung des Kohlekraftwerks von E.on unter anderem aus Gründen des Klimaschutzes für nichtig erklärt hatte, ist damit rechtskräftig. Die zuständige Bezirksregierung Münster muss nun umgehend einen vollständigen Baustopp verfügen.

Vor allem aber wäre der E.on-Konzern – und auch die Landesregierung – nun gut beraten, dieses Projekt sofort zu beerdigen, statt weiterhin mit allen möglichen Mitteln bis hin zu Gesetzesänderungen den Schwarzbau in Datteln nachträglich zu legalisieren. Das schadet dem Industriestandort NRW.

NRW braucht auch von E.on Milliarden-Investitionen in eine nachhaltige Energieversorgung in Form von dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbaren Energien, anstelle von ineffizienten Kohlekraftwerken, die über 50 Prozent der Energie nutzlos an die Umgebung abgeben

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11Mrz

Ein Fahrplan für Castortransporte von Jülich nach Ahaus

Sowohl die Landes- und Bundesregierung als auch das Forschungszentrum Jülich verspielen ihre Glaubwürdigkeit. Aus einem gestern bekanntgewordenen Schreiben des NRW-Staatssekretärs Stückradt aus dem Innovationsministerium an den Ahauser Bürgermeister geht hervor, dass es einen konkreten Fahrplan zur Verlagerung der 152 Castor-Behälter von Jülich nach Ahaus gibt.

Bei meinem Besuch an diesem Montag, also 48 Stunden vorher, wurde von den Verantwortlichen in Jülich noch felsenfest behauptet, dass es keine konkreten Pläne für einen solchen Transport gibt. Doch das nun bekannt gewordene Schreiben, welches man unter  http://oliver-krischer.eu/detail/nachricht/test-4.html abrufen kann, zeigt das genaue Gegenteil auf. Dies erschüttert die Glaubwürdigkeit der gesamten Öffentlichkeit.

Auch auf mehrfache Anfragen im Bundestag und Landtag von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist uns stets versichert worden, es gebe bisher keine konkrete Ablaufplanung für die Transporte, weil über die Einlagerung der Castoren in Ahaus erst in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren grundsätzlich entschieden werden müsse.

Es darf nicht sein, dass die Leitung des Forschungszentrums anstatt der angekündigten neuen Transparenz ihr Heil nun wieder in der Verbreitung von Atompropaganda und Halb- und Unwahrheiten sucht. Dies stellt ihre Glaubwürdigkeit in Frage. Damit schadet sie dem Ansehen des Forschungszentrums und scheint zudem nichts aus der Vergangenheit gelernt zu haben.

Wir Grünen halten das Vorgehen für nicht verantwortbar und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass den Menschen im Münsterland nicht der Jülicher Atommüll vor die Haustür gekippt wird, nur weil einige Unternehmen daran verdienen.

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24Feb

NRW-Wahl ist Entscheidungswahl für Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken

Vor wenigen Tagen hat das Bundesumweltministerium (BMU) auf eine Anfrage von mir in einer schriftlichen Antwort bestätigt, dass für die von CDU/CSU und FDP geplanten Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke auch die Zustimmung des Bundesrates bei der Änderung des Atomgesetzes notwendig ist.

Danach geht das Ministerium von einer Zustimmungspflicht des Bundesrats aus, weil die Länder durch längere Laufzeiten bei der Atomaufsicht zusätzlich belastet würden. Beim unter Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg sei der Bundesrat damals nicht mit einbezogen worden, da es nach Einschätzung des BMU um eine Entlastung von Aufsichtspflichten für die Bundesländer ging. Nun aber würde durch eine Laufzeitverlängerung eine Belastung auf die Bundesländer zukommen und folglich müsste er mit abstimmen.

Daher wird die Wahl am 9. Mai in NRW auch eine Abstimmung über die Zukunft der Atomkraft in Deutschland werden.

Da die schwarz-gelbe Koalition in Berlin die Laufzeiten der Atommeiler verlängern möchte, ist auch eine Änderung des Atomgesetzes notwendig. Doch allem Augenschein nach wird es ja sicherlich für Schwarz-Gelb in NRW nicht reichen. Dies bedeutet, dass die Stimmenverhältnisse im Bundesrat sich ändern werden. Denn ohne die Stimmen der Atomkraftbefürworter CDU und FDP  wird die Bundesregierung nicht mehr die notwendige Mehrheit in der Länderkammer besitzen.

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17Feb

Erneuerbare Energien taugen nicht als Grund für Strompreiserhöhungen

Das Energieunternehmen Eon hat vor wenigen Tagen angekündigt, seine Strompreise um bis zu 6,5 % zu erhöhen. Die durchschnittliche Erhöhung liegt bei 4,5 %. Diese Erhöhungen sind ungerechtfertigt. Denn eigentlich müssten die Tarife infolge gesunken Börsenpreise für Strom auch sinken – eine Folge der Wirtschaftskrise. Dies wäre zumindest normal in einem funktionierenden Markt mit Wettbewerb. Aber E.on wie auch die anderen drei großen Energieunternehmen hat eine andere, aus früheren Preisrunden altbekannte Erklärung parat: Schuld sei die Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Fakt ist zwar, dass die EEG-Umlage von 2009 auf 2010 von 1,1 auf ca. 2 Cent/kWh angestiegen ist. Dieser Anstieg ist jedoch nur zu einem Drittel auf den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien zurückzuführen.

Von wesentlich größerer Bedeutung ist der in 2009 auf Grund der Wirtschaftskrise eingebrochene Strombörsenpreis, wodurch sich die Differenz zwischen dem Börsenpreis zu der Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien vergrößert hat. Weiter greift dieses Jahr zum ersten Mal ein neues Berechnungsverfahren, nach dem Teile der Netzentgelte in Zukunft über die EEG-Umlage abgerechnet werden.

Das heißt diese Kosten werden nur innerhalb des Strompreises in die EEG-Umlage verschoben –  sie führen aber nicht zu einer Erhöhung.

Dass Erneuerbare Energien keine Preistreiber sind, zeigt auch die Vergangenheit: Während die durchschnittlichen Haushaltsstrompreise in den Jahren 2000 bis 2009 um 9,3 auf 23,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gestiegen ist, hat sich der Anteil der EEG-Umlage im gleichen Zeitraum lediglich von 0,2 auf 1,1 Cent pro kWh erhöht.“

Bei der Preisberechnung nicht berücksichtigt wird der ökonomische Nutzen der erneuerbaren Energien. So sorgen sie dafür, dass weniger teure neue fossile Kraftwerke gebaut bzw. hochgefahren werden müssen. Das allein senkte die Strombeschaffungskosten 2009 um über drei Milliarden Euro. Doch den Gewinn haben E.on & Co. eingestrichen, und zu allem Überfluss erhöhen sie nun nach und nach die Strompreise.

Für die Kunden heißt die Antwort jetzt einmal mehr, den Stromanbieter zu wechseln – am besten gleich zu einem der bekannten konzernunabhängigen Ökostromanbieter die ihren Strom aus 100% Erneuerbaren Energien beziehen.

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15Feb

Bundesregierung plant ein ‘CCS-light’ Gesetz

Schwarz-Gelb scheint neuen Anlauf für CCS-Gesetz nehmen zu wollen

Es verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung bald einen erneuten Anlauf zur Verabschiedung des in der letzten Legislaturperiode unter Schwarz-Rot gescheiterten CCS-Gesetzes („Carbon capture and storage“ = CO2 Abscheidung und Lagerung) unternehmen wird. Entgegen der Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ist es der Koalition damit nicht gelungen, schnell ein CCS-Gesetz auf den Weg zu bringen.

Konflikt zwischen Röttgen (CDU) und Brüderle (FDP)

In der Bundesregierung gibt es in der CCS-Frage offensichtlich einen Konflikt zwischen Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Noch vor wenigen Tagen rief der FDP-Bundeswirtschaftsminister Brüderle dazu auf, bei der CCS-Technologie aufs Tempo zu drücken. Noch im Januar äußerte sein Staatsekretär Homann öffentlich, wenn es nach dem BMWi ginge könne ein Gesetzentwurf morgen in den Bundestag eingebracht werden. Dem gegenüber haben sich Bundesumweltminister Röttgen oder andere Vertreter seines Hauses bisher nicht klar zu möglichen Inhalten eines CCS-Gesetzes geäußert. Im federführenden Bundesumweltministerium scheint es noch keine konkrete Festlegungen zum CCS-Gesetz zu geben.

Abgespecktes CCS-Gesetz

Im BMU wird diskutiert, dass der neue Gesetzentwurf anders als der aus der letzten Legislaturperiode nicht mehr eine generelle Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Endlagerung sein soll, sondern nur noch für einzelne Demonstrationsanlagen gelten soll. Es wird sich dabei zum einen um das Kohlekraftwerksprojekt von Vattenfall in Jänschwalde handeln. Offen ist noch für welches weitere Projekt das Gesetz gelten soll. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei um eine Versuchsanlage zur industriellen Anwendung – also kein Kohlekraftwerk – von CCS handeln könnte.

Wahrscheinliches Aus für das RWE-Projekt in Hürth

Die Realisierung des RWE-Projekts eines CCS-Braunkohlekraftwerks in Hürth bei Köln rückt damit in noch weitere Ferne. RWE ist bereits bei der Vergabe von EU-Fördermitteln leer ausgegangen und mit der eindeutig negativen Positionierung der CDU/FDP-Landesregierung in Schleswig Holstein zu CCS, ist dem Projekt de facto auch das Endlager abhanden gekommen. RWE hat daher die Planungen für Hürth auf Eis gelegt.

Offene Haftungsfragen und Rechte für Bundesländer

In welcher Weise der Gesetzentwurf die im letzten Jahr besonders umstrittenen Fragen der langfristigen Haftung und der Sicherheit der Endlagerstätten regelt, muss sich erst noch zeigen.

Angesichts der ablehnenden Haltung der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein gegenüber CCS scheint sich zumindest im BMU die Auffassung durchgesetzt zu haben, den Bundesländern im Gesetz weitgehende Mitspracherechte über den Einsatz der Technologie einzuräumen.

GRÜNE Position

Im Positionspapier der Bundestagsfraktion vom März 2009 haben wir die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der CCS-Technologie benannt. Dazu gehören:

  • CCS ist nicht wie so häufig angenommen CO2-frei sondern nur CO2-arm
  • Die Abscheidung führt zu einer deutlichen Verringerung des Wirkungsgrades in Kraftwerken bei steigendem Kohleverbrauch
  • Es gibt nur begrenzte Endlagerkapazität in Deutschland (Geeignet sind nur sog. „Saline Aquifere“ in der Norddeutschen Tiefebene und Schleswig-Holstein sowie Kavernen)
  • Es fehlt an Langzeitsicherheit und Erkenntnissen über die Langzeitwirkung des CO2 im Untergrund
  • Es existieren eine Vielzahl ungelöster technischer und logistischer Probleme
  • Die Kosten dieser Technologie sind zu hoch, weshalb sie sich wahrscheinlich gar nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Die Erneuerbaren werden in Zukunft günstiger sein
  • CCS wird nicht vor 2020 (eher noch 2030) im industriellen Maßstab zur Verfügung stehen und deshalb keinen Beitrag für die bis dahin notwendigen Klimaschutzmaßnahmen leisten können

Wenn überhaupt, ist der Einsatz von CCS für uns Grüne nur unter folgenden Eckpunkte denkbar:

1. Keine neuen Kohlekraftwerke mit unhaltbaren CCS Ewigkeitsversprechen, sondern statt dessen Vorgabe eines Mindestwirkungsgrades von 58% fürKondensationskraftwerke, den heute nur moderne Gaskraftwerke erreichen (dazu hat die GRÜNE Bundestagsfraktion inzwischen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht)

2. Forschung und Erprobung nicht zum Einsatz in Kohlekraftwerken sondern nur für mögliche industrielle Anwendungen mit unvermeidbaren CO2-Emissionen (z. B. Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie)

3. Vollständige Übernahme der Kosten für Nachsorge und Risiko nach dem Verursacherprinzip

4. Verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und maximale Transparenz beim Verfahren statt Bergrecht

5. Keine CO2-Endlagerung im Meer (wie von der EU-Kommission durch Änderung des OSPAR-Abkommens mit Zustimmung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Bundestag erst jüngst ermöglicht)

6. Keine Beeinträchtigung von alternativen Nutzungen (vor allem Erdwärme)

7. Einlagerung nur bei einer CO2-Reinheit von mindestens 98 Prozent zur Vermeidung unerwünschter und möglicherweise problematischer Reaktionen im Untergrund

8. Verpflichtende „Geruchskennzeichnung“ zur Risikominimierung bei Handling und Transport

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