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23Feb

Die Chronik der VerWüstung

Der Generalsekretär der NRW-CDU Hendrik Wüst musste gestern wegen der aufgeflogenen Sponsoring-Affäre seinen Posten räumen. Doch der Verkauf von Gesprächsterminen mit Ministerpräsident Rüttgers an Unternehmen im Rahmen der Landesparteitage war nur die Spitze des Eisbergs.

Die Chronik zeigt, welche Fehltritte sich der “Pannen-General” Wüst in den letzten Jahren geleistet hat – doch mit dem Rücktritt Wüsts ist das Thema nicht erledigt, da der eigentlich Verantwortliche nach wie vor im Amt ist. Auch Jürgen Rüttgers muss als Vorsitzender des Landesverbands NRW die Verantwortung für die Sponsorenaffäre auf sich nehmen.

Sylvia Löhrmann kündigte deswegen an, dass die Landesregierung vor dem Hauptausschuss des Parlaments darlegen müsse, ob wirklich ausgeschlossen ist, dass Rüttgers gegen Bezahlung Gespräche mit Sponsoren geführt habe.

Wüst, der “Pannen-General”

Wüst wurde Anfang 2006 neuer Generalsekretär der NRW-CDU und galt in seiner Partei als Hoffnungsträger. Schon bald entpuppt er sich jedoch als klassische Fehlbesetzung und lieferte negative Schlagzeilen am laufenden Band.

Wüst, der Kameramann

Generalsekretär Wüst muss eingestehen, dass Oppositionspolitiker bei Wahlkampfauftritten seit Jahren per Videokamera überwacht worden sind.Auch wenn Ministerpräsident Rüttgers diese Überwachungsmethoden rügte, ist es längst kein Geheimnis mehr, dass die Videoüberwachung auch von der Regierungszentrale aus mitgesteuert wurde.

Wüst, der Abzocker

Im November 2009 kam heraus, dass Herr Wüst seit mehr als drei Jahren unrechtmäßig doppelte Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung  kassiert hat. Dabei erhielt er neben den Zuschüssen der CDU auch Zuschüsse des Landtags zu seiner Kranken-und Pflegeversicherung.

Wer glaubt, dass es sich hierbei um ein Kavaliersdelikt handelt, der irrt! Schließlich kassierte Wüst auf diese Weise zu Unrecht mehr als 6.000 € vom Steuerzahler. Als Begründung gab der gelernte Jurist an die Regelung nicht gekannt zu haben…

Wüst, der Kündigungskönig

Auch im Umgang mit seinen MitarbeiterInnen zeigte sich der CDU-Generalsekretär mehrmals wüst und unberechenbar. So wurden im November 2009 vier MitarbeiterInnen gefeuert, von denen zwei anschließend vor das Arbeitsgericht Düsseldorf gezogen sind. So musste eine Mitarbeiterin nach über 20 Jahren gehen, weil durch ihren Fehler Wüsts Weihnachts-/Geburtstagswünsche zu spät ankamen.

Wüst, der amtsmüde Stadtrat

Seiner Funktion als Mitglied des Stadtrats im westfälischen Rhede ist Hendrik Wüst nur selten angemessen nachgegangen. Demnach fehlte der Politiker seit Mitte 2005 bei fast der Hälfte aller Sitzungen, erhielt allerdings dennoch die volle Aufwandspauschale. Nach Angaben der Stadt Rhede war Wüst in der vergangenen Legislaturperiode von 2004 bis 2009 lediglich bei 19 von 37 Sitzungen anwesend. Nichtsdestotrotz erhielt Wüst für seine spärliche Anwesenheit noch die volle Aufwandsentschädigung in Höhe von 184 Euro monatlich.

Auch in diesem Falle kassierte der wüste Abzocker also mehr Steuergelder als gerechtfertigt.

Wüst, der Geldeintreiber

Ein gemeinsamer Spendenbrief von Rüttgers und Wüst an die 165.000 CDU-Mitglieder in NRW wurde in letzter Minute gestoppt. In dem Schreiben wollten beide auf die kommenden (auch juristischen) Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner einstimmen und um finanzielle Unterstützung bitten. Mit dem Bettelbrief zur Weihnachtszeit sollte die Parteikasse noch mal richtig für den Wahlkampf aufgefüllt werden. Weihnachtsfrieden?

Wüst, der Dealer

Der Höhepunkt der wüsten Verfehlungen war nun die sogenannte Sponsorenaffäre. Dabei wurden Unternehmen persönliche Gespräche mit Ministerpräsident Rüttgers auf dem Landesparteitag im März für 6.000 € angeboten. Wüst übernahm dafür die Verantwortung und trat folgerichtig endlich zurück.

…to be continued?

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22Feb

Wüst tritt zurück

Der Mann fürs Grobe in der NRW-CDU muß – knapp elf Wochen vor der Landtagswahl – das Team von Jürgen Rüttgers verlassen. Mit seinen fragwürdigen und höchst dubiosen Aktionen ist Hendrik Wüst nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen.

Die Chronik der VerWÜSTung

Die rechte Hand von Jürgen Rüttgers hat in den letzten Monaten einiges verbockt. Die Liste seiner Verfehlungen ist beachtlich lang (und bestimmt nicht vollständig): Es begann mit der  Videoüberwachung von Wahlkampfveranstaltungen der Opposition, dann wurde seine Krankenversicherungsaffäre im letzten Dezember bekannt und jetzt noch der Verkauf von Audienzen beim NRW-Ministerpräsidenten auf dem CDU Parteitag in Münster. Zusätzlich leistete sich Wüst (im nicht politischen Leben ist er Jurist) sich auch noch Rechtstreitigkeiten durch unzulässigen Entlassungen in der CDU-Zentrale. Sein heutiger Rücktritt war längst überfällig!

Verstoß gegen das Parteiengesetz – Muss der Bundespräsident eingreifen?

Wüst ist aber nur ein Bauernopfer, um die Öffentlichkeit und Medien zu beruhigen. Immerhin hat Rüttgers ihn lange genug freie Hand gelassen und Wüst konnte störungsfrei vor sich hinwüten. Spannend wird es sein, wie es nun weitergeht. Das Handesblatt zitiert den Parteienforscher Martin Morlok, der den Verkauf von Gesprächszeiten für einen Verstoß gegen das Parteiengesetz hält. Sollte tatsächlich Geld geflossen sein, müsse Bundespräsident Köhler der Sache nachgehen. So oder so: Die WählerInnen sollten ihre Konsequenzen ziehen – Politik darf nicht käuflich sein! Deshalb am 9. Mai: Schluß mit Schwarz-Gelb!

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18Feb

Ran an die FDP – Westerwelle und Co im Zentrum des politischen Aschermittwochs in Köln

An unserem politischen Aschermittwoch im Alten Pfandhaus in Köln machte Sylvia Löhrmann direkt von Anfang an Dampf und rief in Richtung der FDP:

“Wir machen Schluss mit diesen marktradikalen Luftpumpen”

Rund 150 Besucherinnen und Besucher hörten die Rede unserer Spitzenkandidatin für die Landtagswahl und gerade, wenn es um die FDP und ihren Oberliberalen Westerwelle ging, war der Beifall besonders groß. Mit nur an diesem Tag erlaubtem – und auch frechem – Humor nahm Sylvia die FDP ins Visier.

“Auch durch die verheerende Wirtschaftskrise haben die nichts gelernt. Stattdessen arbeiten sie kräftig weiter an der eigenen Spekulationsblase. Jeden Tag platzt da eine. Bis die FDP da landet, wo sie hingehört: FDP – Fast Drei Prozent.”

Die von Westerwelle losgetretene Hartz-IV-Debatte, der satte Bonus für Hoteliers und die Sondertarife für FDPler bei der privaten Krankenkasse – Beispiele gibt es ja in diesen Tagen reichlich.

“Die FDP hat Spenden von insgesamt 1,1 Mio. Euro eines Hotelunternehmers angenommen – da ist die Senkung der Mehrwertsteuer, aus Sicht der FDP, eine logische Konsequenz”

stellte Sylvia  in ihrer kurzweiligen und pointierten Rede fest.

“Nicht, dass die FDP käuflich wäre. Aber man kann sie mieten. Ich sehe schon die neue Website der FDP vor Augen: www.miet-me.org.”

Aber natürlich richtete unsere Spitzenkandidatin auch den Blick auf uns Grüne.

“Wir dürfen selbstbewusst sein. Wir sind die Grünen – quasi das iPhone der Umweltpolitik. Wir sind keine Mogelpackung. Man kann uns nicht kaufen, auch nicht durch Mövenpick mieten.“

Und eben nicht nur, weil es immer noch winterlich kalt ist, stellte Sylvia zum Ende ihrer Rede hin fest:

„Es ist kalt geworden in NRW. Bitterkalt. Das ist das typische Betriebsklima einer puren, entfesselten Marktwirtschaft. Das geht nicht so weiter. NRW war lange Zeit das soziale Gewissen Deutschlands. Wir Grünen sorgen dafür, dass das wieder so sein wird.“

Lang anhaltender Applaus für eine Rede, die bei den Zuhörerinnen und Zuhörern sehr gut angekommen ist.

Den Auftakt in den politischen Aschermittwoch machte übrigens die Band Jamaika Jupp, gefolgt von einer Talkrunde mit Kölner Direktkandidatinnen und -kandidaten, Arndt Klocke, Andrea Asch, Barbara Moritz und Arif Ünal. Und in Anlehnung an den Aschermittwoch-Hit hätten wir heute Abend auch singen können: Am 9. Mai ist alles vorbei … – mit Schwarz-Gelb nämlich!

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17Feb

Erneuerbare Energien taugen nicht als Grund für Strompreiserhöhungen

Das Energieunternehmen Eon hat vor wenigen Tagen angekündigt, seine Strompreise um bis zu 6,5 % zu erhöhen. Die durchschnittliche Erhöhung liegt bei 4,5 %. Diese Erhöhungen sind ungerechtfertigt. Denn eigentlich müssten die Tarife infolge gesunken Börsenpreise für Strom auch sinken – eine Folge der Wirtschaftskrise. Dies wäre zumindest normal in einem funktionierenden Markt mit Wettbewerb. Aber E.on wie auch die anderen drei großen Energieunternehmen hat eine andere, aus früheren Preisrunden altbekannte Erklärung parat: Schuld sei die Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Fakt ist zwar, dass die EEG-Umlage von 2009 auf 2010 von 1,1 auf ca. 2 Cent/kWh angestiegen ist. Dieser Anstieg ist jedoch nur zu einem Drittel auf den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien zurückzuführen.

Von wesentlich größerer Bedeutung ist der in 2009 auf Grund der Wirtschaftskrise eingebrochene Strombörsenpreis, wodurch sich die Differenz zwischen dem Börsenpreis zu der Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien vergrößert hat. Weiter greift dieses Jahr zum ersten Mal ein neues Berechnungsverfahren, nach dem Teile der Netzentgelte in Zukunft über die EEG-Umlage abgerechnet werden.

Das heißt diese Kosten werden nur innerhalb des Strompreises in die EEG-Umlage verschoben –  sie führen aber nicht zu einer Erhöhung.

Dass Erneuerbare Energien keine Preistreiber sind, zeigt auch die Vergangenheit: Während die durchschnittlichen Haushaltsstrompreise in den Jahren 2000 bis 2009 um 9,3 auf 23,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gestiegen ist, hat sich der Anteil der EEG-Umlage im gleichen Zeitraum lediglich von 0,2 auf 1,1 Cent pro kWh erhöht.“

Bei der Preisberechnung nicht berücksichtigt wird der ökonomische Nutzen der erneuerbaren Energien. So sorgen sie dafür, dass weniger teure neue fossile Kraftwerke gebaut bzw. hochgefahren werden müssen. Das allein senkte die Strombeschaffungskosten 2009 um über drei Milliarden Euro. Doch den Gewinn haben E.on & Co. eingestrichen, und zu allem Überfluss erhöhen sie nun nach und nach die Strompreise.

Für die Kunden heißt die Antwort jetzt einmal mehr, den Stromanbieter zu wechseln – am besten gleich zu einem der bekannten konzernunabhängigen Ökostromanbieter die ihren Strom aus 100% Erneuerbaren Energien beziehen.

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15Feb

Bundesregierung plant ein ‘CCS-light’ Gesetz

Schwarz-Gelb scheint neuen Anlauf für CCS-Gesetz nehmen zu wollen

Es verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung bald einen erneuten Anlauf zur Verabschiedung des in der letzten Legislaturperiode unter Schwarz-Rot gescheiterten CCS-Gesetzes („Carbon capture and storage“ = CO2 Abscheidung und Lagerung) unternehmen wird. Entgegen der Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ist es der Koalition damit nicht gelungen, schnell ein CCS-Gesetz auf den Weg zu bringen.

Konflikt zwischen Röttgen (CDU) und Brüderle (FDP)

In der Bundesregierung gibt es in der CCS-Frage offensichtlich einen Konflikt zwischen Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Noch vor wenigen Tagen rief der FDP-Bundeswirtschaftsminister Brüderle dazu auf, bei der CCS-Technologie aufs Tempo zu drücken. Noch im Januar äußerte sein Staatsekretär Homann öffentlich, wenn es nach dem BMWi ginge könne ein Gesetzentwurf morgen in den Bundestag eingebracht werden. Dem gegenüber haben sich Bundesumweltminister Röttgen oder andere Vertreter seines Hauses bisher nicht klar zu möglichen Inhalten eines CCS-Gesetzes geäußert. Im federführenden Bundesumweltministerium scheint es noch keine konkrete Festlegungen zum CCS-Gesetz zu geben.

Abgespecktes CCS-Gesetz

Im BMU wird diskutiert, dass der neue Gesetzentwurf anders als der aus der letzten Legislaturperiode nicht mehr eine generelle Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Endlagerung sein soll, sondern nur noch für einzelne Demonstrationsanlagen gelten soll. Es wird sich dabei zum einen um das Kohlekraftwerksprojekt von Vattenfall in Jänschwalde handeln. Offen ist noch für welches weitere Projekt das Gesetz gelten soll. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei um eine Versuchsanlage zur industriellen Anwendung – also kein Kohlekraftwerk – von CCS handeln könnte.

Wahrscheinliches Aus für das RWE-Projekt in Hürth

Die Realisierung des RWE-Projekts eines CCS-Braunkohlekraftwerks in Hürth bei Köln rückt damit in noch weitere Ferne. RWE ist bereits bei der Vergabe von EU-Fördermitteln leer ausgegangen und mit der eindeutig negativen Positionierung der CDU/FDP-Landesregierung in Schleswig Holstein zu CCS, ist dem Projekt de facto auch das Endlager abhanden gekommen. RWE hat daher die Planungen für Hürth auf Eis gelegt.

Offene Haftungsfragen und Rechte für Bundesländer

In welcher Weise der Gesetzentwurf die im letzten Jahr besonders umstrittenen Fragen der langfristigen Haftung und der Sicherheit der Endlagerstätten regelt, muss sich erst noch zeigen.

Angesichts der ablehnenden Haltung der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein gegenüber CCS scheint sich zumindest im BMU die Auffassung durchgesetzt zu haben, den Bundesländern im Gesetz weitgehende Mitspracherechte über den Einsatz der Technologie einzuräumen.

GRÜNE Position

Im Positionspapier der Bundestagsfraktion vom März 2009 haben wir die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der CCS-Technologie benannt. Dazu gehören:

  • CCS ist nicht wie so häufig angenommen CO2-frei sondern nur CO2-arm
  • Die Abscheidung führt zu einer deutlichen Verringerung des Wirkungsgrades in Kraftwerken bei steigendem Kohleverbrauch
  • Es gibt nur begrenzte Endlagerkapazität in Deutschland (Geeignet sind nur sog. „Saline Aquifere“ in der Norddeutschen Tiefebene und Schleswig-Holstein sowie Kavernen)
  • Es fehlt an Langzeitsicherheit und Erkenntnissen über die Langzeitwirkung des CO2 im Untergrund
  • Es existieren eine Vielzahl ungelöster technischer und logistischer Probleme
  • Die Kosten dieser Technologie sind zu hoch, weshalb sie sich wahrscheinlich gar nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Die Erneuerbaren werden in Zukunft günstiger sein
  • CCS wird nicht vor 2020 (eher noch 2030) im industriellen Maßstab zur Verfügung stehen und deshalb keinen Beitrag für die bis dahin notwendigen Klimaschutzmaßnahmen leisten können

Wenn überhaupt, ist der Einsatz von CCS für uns Grüne nur unter folgenden Eckpunkte denkbar:

1. Keine neuen Kohlekraftwerke mit unhaltbaren CCS Ewigkeitsversprechen, sondern statt dessen Vorgabe eines Mindestwirkungsgrades von 58% fürKondensationskraftwerke, den heute nur moderne Gaskraftwerke erreichen (dazu hat die GRÜNE Bundestagsfraktion inzwischen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht)

2. Forschung und Erprobung nicht zum Einsatz in Kohlekraftwerken sondern nur für mögliche industrielle Anwendungen mit unvermeidbaren CO2-Emissionen (z. B. Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie)

3. Vollständige Übernahme der Kosten für Nachsorge und Risiko nach dem Verursacherprinzip

4. Verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und maximale Transparenz beim Verfahren statt Bergrecht

5. Keine CO2-Endlagerung im Meer (wie von der EU-Kommission durch Änderung des OSPAR-Abkommens mit Zustimmung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Bundestag erst jüngst ermöglicht)

6. Keine Beeinträchtigung von alternativen Nutzungen (vor allem Erdwärme)

7. Einlagerung nur bei einer CO2-Reinheit von mindestens 98 Prozent zur Vermeidung unerwünschter und möglicherweise problematischer Reaktionen im Untergrund

8. Verpflichtende „Geruchskennzeichnung“ zur Risikominimierung bei Handling und Transport

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