Schwarz-Gelb scheint neuen Anlauf für CCS-Gesetz nehmen zu wollen
Es verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung bald einen erneuten Anlauf zur Verabschiedung des in der letzten Legislaturperiode unter Schwarz-Rot gescheiterten CCS-Gesetzes („Carbon capture and storage“ = CO2 Abscheidung und Lagerung) unternehmen wird. Entgegen der Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ist es der Koalition damit nicht gelungen, schnell ein CCS-Gesetz auf den Weg zu bringen.
Konflikt zwischen Röttgen (CDU) und Brüderle (FDP)
In der Bundesregierung gibt es in der CCS-Frage offensichtlich einen Konflikt zwischen Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Noch vor wenigen Tagen rief der FDP-Bundeswirtschaftsminister Brüderle dazu auf, bei der CCS-Technologie aufs Tempo zu drücken. Noch im Januar äußerte sein Staatsekretär Homann öffentlich, wenn es nach dem BMWi ginge könne ein Gesetzentwurf morgen in den Bundestag eingebracht werden. Dem gegenüber haben sich Bundesumweltminister Röttgen oder andere Vertreter seines Hauses bisher nicht klar zu möglichen Inhalten eines CCS-Gesetzes geäußert. Im federführenden Bundesumweltministerium scheint es noch keine konkrete Festlegungen zum CCS-Gesetz zu geben.
Abgespecktes CCS-Gesetz
Im BMU wird diskutiert, dass der neue Gesetzentwurf anders als der aus der letzten Legislaturperiode nicht mehr eine generelle Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Endlagerung sein soll, sondern nur noch für einzelne Demonstrationsanlagen gelten soll. Es wird sich dabei zum einen um das Kohlekraftwerksprojekt von Vattenfall in Jänschwalde handeln. Offen ist noch für welches weitere Projekt das Gesetz gelten soll. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei um eine Versuchsanlage zur industriellen Anwendung – also kein Kohlekraftwerk – von CCS handeln könnte.
Wahrscheinliches Aus für das RWE-Projekt in Hürth
Die Realisierung des RWE-Projekts eines CCS-Braunkohlekraftwerks in Hürth bei Köln rückt damit in noch weitere Ferne. RWE ist bereits bei der Vergabe von EU-Fördermitteln leer ausgegangen und mit der eindeutig negativen Positionierung der CDU/FDP-Landesregierung in Schleswig Holstein zu CCS, ist dem Projekt de facto auch das Endlager abhanden gekommen. RWE hat daher die Planungen für Hürth auf Eis gelegt.
Offene Haftungsfragen und Rechte für Bundesländer
In welcher Weise der Gesetzentwurf die im letzten Jahr besonders umstrittenen Fragen der langfristigen Haftung und der Sicherheit der Endlagerstätten regelt, muss sich erst noch zeigen.
Angesichts der ablehnenden Haltung der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein gegenüber CCS scheint sich zumindest im BMU die Auffassung durchgesetzt zu haben, den Bundesländern im Gesetz weitgehende Mitspracherechte über den Einsatz der Technologie einzuräumen.
GRÜNE Position
Im Positionspapier der Bundestagsfraktion vom März 2009 haben wir die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der CCS-Technologie benannt. Dazu gehören:
- CCS ist nicht wie so häufig angenommen CO2-frei sondern nur CO2-arm
- Die Abscheidung führt zu einer deutlichen Verringerung des Wirkungsgrades in Kraftwerken bei steigendem Kohleverbrauch
- Es gibt nur begrenzte Endlagerkapazität in Deutschland (Geeignet sind nur sog. „Saline Aquifere“ in der Norddeutschen Tiefebene und Schleswig-Holstein sowie Kavernen)
- Es fehlt an Langzeitsicherheit und Erkenntnissen über die Langzeitwirkung des CO2 im Untergrund
- Es existieren eine Vielzahl ungelöster technischer und logistischer Probleme
- Die Kosten dieser Technologie sind zu hoch, weshalb sie sich wahrscheinlich gar nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Die Erneuerbaren werden in Zukunft günstiger sein
- CCS wird nicht vor 2020 (eher noch 2030) im industriellen Maßstab zur Verfügung stehen und deshalb keinen Beitrag für die bis dahin notwendigen Klimaschutzmaßnahmen leisten können
Wenn überhaupt, ist der Einsatz von CCS für uns Grüne nur unter folgenden Eckpunkte denkbar:
1. Keine neuen Kohlekraftwerke mit unhaltbaren CCS Ewigkeitsversprechen, sondern statt dessen Vorgabe eines Mindestwirkungsgrades von 58% fürKondensationskraftwerke, den heute nur moderne Gaskraftwerke erreichen (dazu hat die GRÜNE Bundestagsfraktion inzwischen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht)
2. Forschung und Erprobung nicht zum Einsatz in Kohlekraftwerken sondern nur für mögliche industrielle Anwendungen mit unvermeidbaren CO2-Emissionen (z. B. Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie)
3. Vollständige Übernahme der Kosten für Nachsorge und Risiko nach dem Verursacherprinzip
4. Verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und maximale Transparenz beim Verfahren statt Bergrecht
5. Keine CO2-Endlagerung im Meer (wie von der EU-Kommission durch Änderung des OSPAR-Abkommens mit Zustimmung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Bundestag erst jüngst ermöglicht)
6. Keine Beeinträchtigung von alternativen Nutzungen (vor allem Erdwärme)
7. Einlagerung nur bei einer CO2-Reinheit von mindestens 98 Prozent zur Vermeidung unerwünschter und möglicherweise problematischer Reaktionen im Untergrund
8. Verpflichtende „Geruchskennzeichnung“ zur Risikominimierung bei Handling und Transport






