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15Feb

Bundesregierung plant ein ‘CCS-light’ Gesetz

Schwarz-Gelb scheint neuen Anlauf für CCS-Gesetz nehmen zu wollen

Es verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung bald einen erneuten Anlauf zur Verabschiedung des in der letzten Legislaturperiode unter Schwarz-Rot gescheiterten CCS-Gesetzes („Carbon capture and storage“ = CO2 Abscheidung und Lagerung) unternehmen wird. Entgegen der Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ist es der Koalition damit nicht gelungen, schnell ein CCS-Gesetz auf den Weg zu bringen.

Konflikt zwischen Röttgen (CDU) und Brüderle (FDP)

In der Bundesregierung gibt es in der CCS-Frage offensichtlich einen Konflikt zwischen Bundesumweltministerium (BMU) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): Noch vor wenigen Tagen rief der FDP-Bundeswirtschaftsminister Brüderle dazu auf, bei der CCS-Technologie aufs Tempo zu drücken. Noch im Januar äußerte sein Staatsekretär Homann öffentlich, wenn es nach dem BMWi ginge könne ein Gesetzentwurf morgen in den Bundestag eingebracht werden. Dem gegenüber haben sich Bundesumweltminister Röttgen oder andere Vertreter seines Hauses bisher nicht klar zu möglichen Inhalten eines CCS-Gesetzes geäußert. Im federführenden Bundesumweltministerium scheint es noch keine konkrete Festlegungen zum CCS-Gesetz zu geben.

Abgespecktes CCS-Gesetz

Im BMU wird diskutiert, dass der neue Gesetzentwurf anders als der aus der letzten Legislaturperiode nicht mehr eine generelle Rechtsgrundlage für Abscheidung, Transport und Endlagerung sein soll, sondern nur noch für einzelne Demonstrationsanlagen gelten soll. Es wird sich dabei zum einen um das Kohlekraftwerksprojekt von Vattenfall in Jänschwalde handeln. Offen ist noch für welches weitere Projekt das Gesetz gelten soll. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei um eine Versuchsanlage zur industriellen Anwendung – also kein Kohlekraftwerk – von CCS handeln könnte.

Wahrscheinliches Aus für das RWE-Projekt in Hürth

Die Realisierung des RWE-Projekts eines CCS-Braunkohlekraftwerks in Hürth bei Köln rückt damit in noch weitere Ferne. RWE ist bereits bei der Vergabe von EU-Fördermitteln leer ausgegangen und mit der eindeutig negativen Positionierung der CDU/FDP-Landesregierung in Schleswig Holstein zu CCS, ist dem Projekt de facto auch das Endlager abhanden gekommen. RWE hat daher die Planungen für Hürth auf Eis gelegt.

Offene Haftungsfragen und Rechte für Bundesländer

In welcher Weise der Gesetzentwurf die im letzten Jahr besonders umstrittenen Fragen der langfristigen Haftung und der Sicherheit der Endlagerstätten regelt, muss sich erst noch zeigen.

Angesichts der ablehnenden Haltung der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein gegenüber CCS scheint sich zumindest im BMU die Auffassung durchgesetzt zu haben, den Bundesländern im Gesetz weitgehende Mitspracherechte über den Einsatz der Technologie einzuräumen.

GRÜNE Position

Im Positionspapier der Bundestagsfraktion vom März 2009 haben wir die vielen noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der CCS-Technologie benannt. Dazu gehören:

  • CCS ist nicht wie so häufig angenommen CO2-frei sondern nur CO2-arm
  • Die Abscheidung führt zu einer deutlichen Verringerung des Wirkungsgrades in Kraftwerken bei steigendem Kohleverbrauch
  • Es gibt nur begrenzte Endlagerkapazität in Deutschland (Geeignet sind nur sog. „Saline Aquifere“ in der Norddeutschen Tiefebene und Schleswig-Holstein sowie Kavernen)
  • Es fehlt an Langzeitsicherheit und Erkenntnissen über die Langzeitwirkung des CO2 im Untergrund
  • Es existieren eine Vielzahl ungelöster technischer und logistischer Probleme
  • Die Kosten dieser Technologie sind zu hoch, weshalb sie sich wahrscheinlich gar nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Die Erneuerbaren werden in Zukunft günstiger sein
  • CCS wird nicht vor 2020 (eher noch 2030) im industriellen Maßstab zur Verfügung stehen und deshalb keinen Beitrag für die bis dahin notwendigen Klimaschutzmaßnahmen leisten können

Wenn überhaupt, ist der Einsatz von CCS für uns Grüne nur unter folgenden Eckpunkte denkbar:

1. Keine neuen Kohlekraftwerke mit unhaltbaren CCS Ewigkeitsversprechen, sondern statt dessen Vorgabe eines Mindestwirkungsgrades von 58% fürKondensationskraftwerke, den heute nur moderne Gaskraftwerke erreichen (dazu hat die GRÜNE Bundestagsfraktion inzwischen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht)

2. Forschung und Erprobung nicht zum Einsatz in Kohlekraftwerken sondern nur für mögliche industrielle Anwendungen mit unvermeidbaren CO2-Emissionen (z. B. Stahl-, Zement- oder Chemieindustrie)

3. Vollständige Übernahme der Kosten für Nachsorge und Risiko nach dem Verursacherprinzip

4. Verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung und maximale Transparenz beim Verfahren statt Bergrecht

5. Keine CO2-Endlagerung im Meer (wie von der EU-Kommission durch Änderung des OSPAR-Abkommens mit Zustimmung der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im Bundestag erst jüngst ermöglicht)

6. Keine Beeinträchtigung von alternativen Nutzungen (vor allem Erdwärme)

7. Einlagerung nur bei einer CO2-Reinheit von mindestens 98 Prozent zur Vermeidung unerwünschter und möglicherweise problematischer Reaktionen im Untergrund

8. Verpflichtende „Geruchskennzeichnung“ zur Risikominimierung bei Handling und Transport

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14Feb

FDP und Westerwelle – Biedermann und Brandstifter

In dem 1958 uraufgeführten Schauspiel „Biedermann und die Brandstifter“ zeichnet Max Frisch das Portrait des Kleinbürgers und Opportunisten Gottlieb Biedermann. Dieser  beherbergt den Hausierer Schmitz auf seinem Dachboden und erkennt relativ schnell, dass er und sein Kumpan in seinem Haus Feuer legen werden. Willensschwach und ängstlich ist Biedermann jedoch nicht fähig, den Pyromanen Einhalt zu gebieten. Er und seine Frau kommen in dem Hausbrand um. Das Feuer greift auf die Nachbarhäuser über und die gesamte Stadt brennt ab.

Anno 2010 schickt sich die FDP an, das Drama auf ihre ganz eigene Art zu interpretieren: Sie führt einfach beide Hauptrollen in ihrem Politikstil zusammen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze war vom jetzigen Bundesaußenminister und FDP-Chef Guido Westerwelle zu lesen, die Debatte nach dem Urteil habe „sozialistische Züge“ und eine Anhebung der Regelsätze wäre mit „spätrömischer Dekadenz“ vergleichbar. Damit stiftet er bewusst den Brand einer Neiddebatte, die am eigentlichen Kern des Urteils völlig vorbei geht – nämlich der Frage nach Menschenwürde und Teilhabe in unserer Gesellschaft für jede Bürgerin und jeden Bürger.

Westerwelles Leistungsethos beschränkt sich offenbar auf Hotelmogule und Inhaber einer privaten Krankenversicherung, sonst hätte er zur Kenntnis genommen, dass es auch in Deutschland zum Beispiel working poor gibt, die trotz harter Arbeit von Armut bedroht sind und die auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind. Doch wie soll dies auch jemanden erreichen, der nicht erst seit jetzt von der Lebensrealität vieler Menschen abgekoppelt ist.

Falls die FDP auch erkannt haben sollte, dass soziale Spaltung eine Realität ist, könnte sie ja einen Gesetzesentwurf für flächendeckende Mindestlöhne in den Bundestag einbringen. Oder die Hartz IV-Regelsätze erhöhen. Oder eine elternunabhängige Kindergrundsicherung einführen. Stattdessen schauen sie zu und hoffen, dass ihr brandstiftendes Zugpferd es schon richtig machen werde. Allein der wahlkämpfende FDP-Vize Andreas Pinkwart meldete sich zu Wort – jedoch nicht, um Westerwelles Gedankengut zu kritisieren, sondern mit der Aufforderung, Verantwortung innerhalb der Partei zu teilen.

Zur Ehrenrettung von Gottlieb Biedermann sei übrigens erwähnt, dass dieser eher aus Naivität, Feigheit und Dummheit – also unbewusst – die Brandlegung ermöglicht. Die Politik des marktradikalen Fundamentalismus lässt indes eher den Schluss zu, dass Ausgrenzung und Beschämung von Schwächeren bei der FDP System haben.

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13Feb

Residenzpflicht für Asylsuchende: Bleib, wo wir dich hingeschickt haben!

Als ich vor einiger Zeit von diesem Thema gehört habe, konnte ich es ja nicht fassen. Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden nicht nur ungeachtet ihrer Präferenzen, Verwandtschaften oder Bekanntschaften einem bestimmten Ort in Deutschland zugewiesen (die „gleichmäßige Verteilung“ der Flüchtlinge soll für die gleichmäßige Verteilung der Kosten sorgen) und kommen in Sammelunterkünften unter, weil sie nicht in „normalen“ Wohnungen wohnen dürfen. Nein, sie dürfen diesen Ihnen willkürlich zugewiesenen Ort auch während der Dauer ihres Aufnahmeverfahrens nicht ohne eine vorher beantragte Genehmigung verlassen. Und das kann Jahre dauern.

Eine gute Freundin von mir betreut ab und zu ein schwer krankes Mädchen aus Albanien, dessen Eltern Asylsuchende sind. Als dieses Kind einmal zu einer Behandlung in einem Krankenhaus in eine andere Stadt musste und dabei plötzlich Komplikationen auftraten, durften die Eltern ihre Tochter nicht besuchen. Dabei war der Zustand wirklich kritisch und es hätte sein können, dass sie ihre Tochter nie wieder sehen. Der Bruder des Vaters wohnt ein paar hundert Kilometer entfernt. Ein spontaner Besuch ohne vorherige Beantragung der Genehmigung ist auch hier nicht drin.

Was genau versprechen wir uns davon, ein solches Gesetz zu haben und zu praktizieren? Wem schadet es, wenn Menschen, die hier leben, für ein paar Stunden oder ein paar Tage in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland fahren, um ihre Familie oder ihre Freunde zu besuchen, einen Ausflug zu machen oder irgendwelche persönlichen Angelegenheiten zu regeln?

Als Grund wird u.a. der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeführt. Kriminell sein kann man aber auch in einer Stadt und wie wirkt es sich wohl auf die Psyche der Menschen aus, am Stadtrand in einem Lager zu wohnen und innerhalb der Stadtgrenzen eingesperrt zu sein. Ein Quell von Zufriedenheit, Vertrauen uns Respekt der hiesigen Verwaltung und Gesellschaft gegenüber ist das sicherlich nicht! Ich denke, es verhindert vor allem die Integration. Wie soll jemand hier Fuß fassen, der sich nicht frei bewegen kann?

Außer den Problemen, die den Asylsuchenden persönlich entstehen, hat dieses Verfahren aber noch weitere negative Auswirkungen. Die Polizei ist quasi dazu gezwungen, diskriminierende Kontrollen an Menschen durchzuführen, die „irgendwie ausländisch aussehen“. Wie wirkt das wohl auf die Kontrollierten und die restliche Bevölkerung? Und wie sieht es eigentlich mit den Kosten für den bürokratischen Aufwand aus? Weiterhin werden die Asylsuchenden und ihre Probleme durch die räumliche Isolation aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt. Und eine nicht informierte Bevölkerung ist ja immer ein Garant dafür, in Ruhe seine Gesetze zu machen und durchzusetzen. Auch wenn es stark den Anschein hat, dass diese gegen die Grundrechte verstoßen.

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10Feb

Schlusslicht – NRW hinkt bei neuen Plätzen für StudienanfängerInnen hinterher

Minister Pinkwarts Hochschulpakt ist in NRW gescheitert. Das kann man mit Fug und Recht auf der Grundlage des aktuellen Berichts des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung des Hochschulpakts 2020 so feststellen. NRW liegt um mehr als 7.000 StudienanfängerInnen hinter den ursprünglichen Plänen von 2007 zurück. 18.490 zusätzliche junge Leute sollten in den Jahren 2007-2009 in NRW aufgenommen werden. Bisher sind es aber gerade mal 11.176. Und die doppelten Abiturjahrgänge kommen erst noch. Die peinliche Vorstellung wird nur getoppt, indem Minister Pinkwart trotzdem verkündet: NRW sei voll im Soll. Der Realitätsverlust bei der FDP greift weiter um sich.

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04Feb

Van Dinther gesteht kleinlaut Fehler

Sie bedaure ihr Handeln, sagte Landtagspräsidentin Regina van Dinther und versucht scheinbar so die Kurve in der durch eine Anfrage der Grünen ausgelösten Affäre um fünfstellige Beraterhonorare zu bekommen. Als Vorsitzende des Regionalbeirats der RAG hat sie 30.000 Euro im Jahr erhalten, für zwei bis drei Sitzungen. Honorare, die aus Steuergeldern gespeist werden. In einer ersten Reaktion hatte van Dinther die Zahlungen noch als normalen Vorgang bezeichnet. Heute nannte sie die lukrativen Nebeneinkünfte, deren Höhe sie zunächst noch falsch benannt hatte, einen “Fehler”. Ob das glaubwürdig ist oder nicht, mag ein jeder für sich selbst entscheiden.

Wir Grüne sagen jedenfalls: Wir brauchen auch in solchen Fällen mehr Transparenz. Deshalb müssen aus unserer Sicht künftig bei Nebentätigkeiten auch die Höhe der Vergütungen veröffentlicht werden, wie unser Fraktionsvize Reiner Priggen heute in der dazu gehörenden Landtagsdebatte ausführe. Und überhaupt: In einem Beratergremium wie bei der RAG sollte es grundsätzlich keine Honorare geben!

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