Vor wenigen Tagen hat das Bundesumweltministerium (BMU) auf eine Anfrage von mir in einer schriftlichen Antwort bestätigt, dass für die von CDU/CSU und FDP geplanten Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke auch die Zustimmung des Bundesrates bei der Änderung des Atomgesetzes notwendig ist.
Danach geht das Ministerium von einer Zustimmungspflicht des Bundesrats aus, weil die Länder durch längere Laufzeiten bei der Atomaufsicht zusätzlich belastet würden. Beim unter Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg sei der Bundesrat damals nicht mit einbezogen worden, da es nach Einschätzung des BMU um eine Entlastung von Aufsichtspflichten für die Bundesländer ging. Nun aber würde durch eine Laufzeitverlängerung eine Belastung auf die Bundesländer zukommen und folglich müsste er mit abstimmen.
Daher wird die Wahl am 9. Mai in NRW auch eine Abstimmung über die Zukunft der Atomkraft in Deutschland werden.
Da die schwarz-gelbe Koalition in Berlin die Laufzeiten der Atommeiler verlängern möchte, ist auch eine Änderung des Atomgesetzes notwendig. Doch allem Augenschein nach wird es ja sicherlich für Schwarz-Gelb in NRW nicht reichen. Dies bedeutet, dass die Stimmenverhältnisse im Bundesrat sich ändern werden. Denn ohne die Stimmen der Atomkraftbefürworter CDU und FDP wird die Bundesregierung nicht mehr die notwendige Mehrheit in der Länderkammer besitzen.


