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18Nov

Diskussion und Beschluss der LAG Medien zum JMStV

Hinweis: Dies ist ein Gastbeitrag der Landesarbeitsgemeinschaft Medien.

Gestern Abend tagte die Landesarbeitsgemeinschaft Medien der Grünen NRW, um die JMStV-Anhörung im Landtag ausführlich auszuwerten. Im Folgenden der einstimmig gefasste Beschluss:

Das Internet ist kein Rundfunk

Die Auswertung der Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen in ihrer bisherigen Auffassung bestätigt:

Der vorliegende Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages offenbart auf allen Ebenen eklatante Mängel.

Die Alterseinstufung von Websites sind kein praktikables Mittel um einen funktionierenden Jugendschutz im Internet zu gewährleisten. Stattdessen sehen wir hier einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Die technische Realisierung der geplanten Filtersoftware für sämtliche Plattformen und auch mobile Endgeräte ist utopisch. Die geplante Sendezeiten-Beschränkung von Websites offenbart, dass Werkzeuge klassischer Medienpolitik auf ein völlig andersartiges Medium gestülpt werden sollen. Diese hilflosen Versuche sind zum Scheitern verurteilt und spätestens durch die fehlende Internationalisierung der Regelungen geraten diese zur absoluten Farce.

Der Vertragsentwurf schafft zudem eine hohe Rechtsunsicherheit und eine hohe Abmahngefahr für jeden im Internet aktiven Menschen, da juristische Präzision zugunsten von Symbolpolitik und Wunschtraumdenken geopfert wurde und sich Teile des Vertrages gegenseitig widersprechen oder auch in vielfacher Art und Weise interpretiert werden können.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Medien kommt deshalb zu dem Schluss, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag allen Anforderungen nicht gerecht wird und deshalb nicht in Kraft treten darf. Der Landtagsfraktion wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf abzulehnen.

04Nov

Kurze Zusammenfassung der Anhörung zum JMStV im Landtag NRW

Hinweis: Dies ist ein Gastbeitrag der Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen NRW.

Wie ihr wisst, fand heute die seit längerem geplante Sachverständigenanhörung zur geplanten Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (kurz: JMStV) im Landtag Nordrhein-Westfalen statt.

Die komplette Anhörung ist als Videostream noch auf den Seiten des Landtages abrufbar und wird in kürze auch als schriftliches Protokoll veröffentlicht. Wir wollen an dieser Stelle nur auf einige wenige, aber dafür zentrale Punkte eingehen.

Das Internet ist kein Rundfunk – Massive Kritik am JMStV

Viele der ExpertInnen sehen bei der geplanten Novelle weitgehende Konsequenzen und große Gefahren einem relativ geringen Nutzen gegenüberstehen. Um seine Website in Zukunft auch von Computern mit entsprechenden Jugendschutzprogrammen, bspw. in Bibliotheken oder Schulen, abrufbar zu machen, muss jeder Website-Betreiber seine Inhalte klassifizieren – egal ob Eisdiele, Abgeordneter oder Großindustrie. Findet keine Alterskennzeichnung mit entsprechender Einbindung der Altersfreigabe in den Quellcode statt, wird die Website von dem geplanten Jugendschutzprogramm gesperrt. Dies könnte auch Wissensangebote wie die Wikipedia betreffen, die z.B. Informationen zur Sexualaufklärung bereitstellen. Der als Experte geladene Rechtsanwalt Florian Geyer nannte dies einen deutlichen Eingriff in die Informationsfreiheit.

Das System stößt auch schnell an seine Grenzen – die deutliche Kritik an der fehlenden Internationalität konnte keiner der Befürworter entkräften. Prof. Dr. Hannes Federrath von der Universität Regensburg stellte zudem die These auf, dass bei einer verstärkten Vermittlung von Mediekompetenz, bald jeder Jugendliche das Wissen haben wird, die Filter und Sperren zu umgehen.

Unklar blieb auch, ob die geplante Jugendschutzsoftware plattformübergreifend verfügbar sein wird. Auf diverse Nachfragen, ob das Programm auch auf sämtlichen PC-Betriebssystemen (diverse Windows-, Linux- und MacOS- Versionen), mobilen Endgeräten und auch internetfähigen Spielekonsolen lauffähig wäre, konnten die entsprechenden Vertreter keine konkrete Antwort liefern. Trotzdem lobten sie natürlich die geplante Software als gute und funktionierende Lösung, obwohl nach Aussagen des zuständigen Ministers aus Baden-Württemberg eine solche Software erst Mitte 2011 verfügbar sein wird.

Joerg Heidrich vom Heise Verlag merkte in diesem Zuge auch an, dass wahrscheinlich gerade für Jugendliche der PC nicht mehr das primäre Internetzugangsgerät sei. Deshalb müsste das für Anfang 2011 geplante Jugendschutzprogramm für sämtliche Endgeräte verfügbar sein. Bezüglich der praktischen Anwendbarkeit äußerte auch Heidrich vehemente Zweifel. Für Heise nannte er eine Klassifizierung der Benutzerinhalten als „unmöglich“ und befürchtet eine Abwahnwelle Anfang des Jahres.

Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Zensur erneuerte deshalb erneut seine Forderung nach einer vollständigen Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.

Wie geht es weiter?

Wir als Landesarbeitsgemeinschaft Medien wurden durch die Anhörung in unserer Kritik am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bestärkt. Noch vor der entscheidenden Sitzung des Fachausschusses haben wir eine Sitzung mit den zuständigen Fachpolitikern angesetzt und werden die Anhörung ausführlich auswerten und der Landtagsfraktion eine (unverbindliche) Empfehlung unsererseits aussprechen.

04Nov

Livestream zur JMStV-Anhörung

Heute findet um 11:00 Uhr die schon mehrfach angekündigte Anhörung zur “Novellierungdes Jugendmedienschutz-Staatsvertrages als Artikel 1 des 14. Rundfunkänderungs-Staatsvertrages ” im Landtag statt. Eure Fragen und Anregungen haben wir aufgenommen und tragen Sie mit in die Anhörung – vielen Dank an dieser Stelle schon mal an alle, die uns Feedback gegeben haben.

Die Anhörung wird auch via Livestream übertragen, wer also nicht im Landtag sein kann (die Anhörung findet im Plenum statt) kann trotzdem zuschauen. Wir bemühen uns, schnellstmöglichst nach der Anhörung eine Zusammenfassung zu erstellen, die wir auch hier im Blog veröffentlichen werden.

PS: Bundesvorstandsmitglied Malte Spitz twittert auch direkt aus dem Landtag.

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