Weiter zum Inhalt
15Mrz

Erneute Schlappe vor Arbeitsgericht für die CDU

Die NRW-CDU ist vom Arbeitsgericht Düsseldorf erneut in die Schranken gewiesen worden – Auslöser war erneut die verfehlte Personalpolitik und die schlechte “Unternehmenskultur” innerhalb der Rüttgers-Partei. Bereits Ende Februar musste die CDU eine Schlappe vor Gericht hinnehmen (wir berichteten!).
Damals wurde einer langjährigen Mitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie die Weihnachts- und Geburtstagspost des damaligen Generalsekretärs Hendrik Wüst zu spät oder gar nicht versandte. Die 48-jährige klagte und die Landes-CDU musste ihre Kündigung zurückziehen. Heute nun musste die Partei vier fristlose Kündigungen zurücknehmen, die sie gegen eine 39-jährige Personalreferentin ausgesprochen hatte. Die Mitarbeiterin sollte wegen angeblicher Indiskretionen im Fall von Wüsts Videoattacke auf Hannelore Kraft und seiner doppelten Bezüge von Krankenkassenzuschüssen gefeuert werden.

Keine Einsicht bei der CDU

Obwohl das Arbeitsgericht den Vertretern der NRW-CDU erklärte, dass keine der Kündigungen Aussicht auf Erfolg habe, bleibt die Partei uneinsichtig. So kündigten die CDU-Vertreter nach der Gerichtsverhandlung an, dass Kündigung Nr. 5 gegen die Frau bereits in Vorbereitung sei. Nach all den Vorfällen der vergangenen Wochen und Monate scheint die NRW-CDU offenbar immer noch nicht begriffen zu haben, dass sich die Probleme mit ihren MitarbeiterInnen nicht durch das ständige Aussprechen von fristlosen Kündigungen lösen lassen. Die Partei des selbsternannten Arbeiterführers Rüttgers sollte ihre Personalpolitik als Ganzes wohl eher hinterfragen und sich endlich darum bemühen einen humaneren Umgang mit ihren MitarbeiterInnen zu führen. Schließlich möchte man sich gar nicht ausmalen wie bei der NRW-CDU mit Praktikanten, Azubis und befristeten Angestellten umgegangen wird, wenn schon langjährige, verdiente MitarbeiterInnen so unsäglich behandelt werden. Setzt sich der Trend der letzten Wochen fort, so ist jedenfalls davon auszugehen, dass die heutige Verhandlung vor dem Arbeitsgericht nicht die Letzte für die CDU war.

25Jan

Gruß- und Weihnachtspost nicht korrekt erledigt – fristlos gefeuerte CDU-Beschäftigte klagt

22 Jahre war die 48jährige bei der Landes-CDU beschäftigt – dann warf CDU-Generalsekretär Wüst sie raus. Sie habe die Gruß- und Weihnachtspost nicht korrekt erledigt, argumentierte die Landes-CDU in dem Kündigungsschreiben. Die Frau wehrt sich mit einer Klage gegen den Rausschmiss – gestern scheiterte der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf.

Aber pikante Details zur CDU als Arbeitgeber kamen raus. So wollte die Frau in den Keller verbannen – in einen Raum, der einer Abstellkammer gleichen soll, und von dem ein Gutachten sagt: Diese Kammer sei als Büro keineswegs geeignet. Die Ex-Beschäftigte war übrigens auch lange Betriebsrätin, weshalb ihr schon eigentlich nicht hätte gekündigt werden dürfen. Diese Tätigkeit gab sie im Oktober vergangenen Jahres auf, weil sie überlastet gewesen sei und ihre Aufgaben aus Überlastung nicht habe korrekt ausführen können. Zwei Abmahnungen hat sie bekommen – danach aber habe sie ihre Arbeit ordnungsgemäß erfüllt.

Weil keine gütliche Einigung zustande kam, wird am 24. Februar ab 9.30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelt. Dieses ließ schon durchblicken, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung hat. Spekuliert wird im Übrigen schon seit geraumer Zeit, dass es einen Zusammenhang zwischen dieser und einer weiteren Kündigung in der CDU-Landesgeschäftsstelle an der Wasserstraße mit belastenden Informationen über Generalsekretär Wüst geben könnte. Diese vertraulichen Infos und E-Mails sollen aus der Düsseldorfer Parteizentrale lanciert worden sein.

So zeigt die CDU durch ihren General, der von CDU-Chef Rüttgers offenbar freie Hand hat, wie sie ihre Personalangelegenheiten regelt. Und jetzt wissen wir auch, warum Kündigungsschutz und Mitbestimmung beschnitten werden sollen…

Valides XHTML & CSS. Realisiert mit Wordpress und dem Blum-O-Matic -Theme von kre8tiv.
58 Datenbankanfragen in 0,322 Sekunden · Anmelden