Am Wochenende war ich in Schleswig-Holstein, um einen Freund zu besuchen. Und jetzt, auf dem Rückweg (und mit der Erkenntnis, dass Nahverkehrszüge doch auch angenehme Verkehrsmittel sein können, aber dazu vielleicht wann anders mehr) fiel mir ein, dass ich hier mal ein Loblied auf die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung bloggen könnte.
Nun ist ja eine Gemeindeordnung sicherlich eines jener Dokumente, die zwar wichtig, aber eben doch immer nur wichtig sind, und es wohl nie zu literarischem Ruhm bringen werden. Denkt man, denn dieser Weg bleibt der Gemeindeordnung erspart, seit es KommunalpolitikerInnen gibt. Die wissen um den diskreten Charme, wenn nicht gar die Erotik einer guten Gemeindeordnung, mit der Städte und Gemeinden im Land einen anständigen Rahmen erhalten, der auch Freiräume für lokale Gestaltung und Luft zum Atmen lässt.
Als Kommunalo mag ich natürlich die Gemeindeordnung NRW sehr gerne, auch wenn sie reichlich an Attraktivität verloren hat, seit Ingo Wolf von der FDP Kommunalminister geworden ist. Die Freiräume, die ich mir von einer Kommunalverfassung erwarte, hat Schwarz-Gelb jedenfalls restlos einkassiert: Die (Ober)BürgermeisterInnen dürfen mehr und brauchen dafür – Wegfall der Stichwahl sei Dank! – eine geringere demokratische Legitimation. Die Verlängerung der Amtszeiten der OB war ein recht unappetitlicher Kuhhandel und hinter der eigentlich so anmutigen 107 verbirgt sich in der Gemeindeordnung NRW mittlerweile ein Paragraph, der dem „Privat vor Staat“ – Gerede der Landesregierung Gesetzeskraft verleiht.
Das alles muss in Schleswig-Holstein gar nicht so anders sein, so stark hab ich mich in die dortige Kommunalverfassung nicht eingearbeitet. Aber es gibt eine ganz wunderbare Regelung, versteckt im Paragraph mit der unscheinbaren Nummer 47f:
§ 47 f
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.
(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.
Warum nicht immer so? Und vor allem: Warum nicht auch bei uns in NRW? Meine Bielefelder Praxiserfahrung lässt manche Hoffnung darauf, dass die Erkenntnis vor Ort ankommt, dass junge Leute was zu sagen haben, gering erscheinen. Denn besonders die großen Parteien sind selten bereit, ihre alten Strukturen hinterfragen zu lassen. Das allerdings können junge Menschen ganz besonders gut. Beständig bohren hilft zwar und macht BürgerInnenbeteiligung an einzelnen Stellen möglich. Aber meiner Erfahrung nach ist gerade alteingesessenen KommunalpolitikerInnen das Hinterzimmer näher als die bürgerschaftliche Öffentlichkeit und Partizipation nur gern gesehenes Motiv in Sonntagsreden.
Dabei gibt’s einiges zu tun: Schließlich ist die Wahlbeteiligung gerade auf kommunaler Ebene bei den ErstwählerInnen in diesem Sommer katastrophal ausgefallen. Viele, die nicht direkt demokratische Erfahrungen machen, laufen Gefahr, sich vom Mitmachen abzuwenden. Dass Demokratie keine leichte Übung ist, aber eine, die sich lohnt, das sollte sich IM Wolf mal überlegen. Dann würde er vielleicht ein Beteiligungsprogramm auflegen und nicht seinen Verfassungsschutz mit Comicmalen beschäftigen.
Echte Demokratie wird’s wohl nur mit GRÜN geben. Recht praktisch eigentlich, dass eine Landtagswahl vor der Tür steht. Den Ruhestand könnte Wolf dann ja am Nordseestrand verbringen. Mit einem guten Buch oder der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung.
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